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Dadurch wurde eine nochmalige Beratung in beiden gesetzgebendenKörpern erforderlich.
Das Repräsentantenhaus nahm die Bill im Mai 1872 mit 110gegen 13 Stimmen an. Der Paragraph, welcher die nnterwertige Aus-prägung des Silberdollars anordnete und seine Zahlungkraft auf 5 Kbeschränkte, wurde ausführlich diskutiert. Der Abgeordnete Kellen, spätereiner der eifrigsten Bimetallisten, verteidigte die Abschaffung des voll-wertigen Silberdollars mit der Motivierung, daß es unmöglich sei, dieDoppelwährung aufrecht zu erhalteu.
Im Januar 1873 gab auch der Senat dem Gesetzentwurf seineGenehmigung; im Februar wurde das neue Gesetz, welches die Gold-währung gesetzlich einführte, verkündigt^.
Daß die Bill damals kein großes Aufsehen erregte, findet seinenatürliche Erklärung darin, daß sie unmittelbare praktische Bedeutungnicht hatte; einmal, weil immer noch der Zwangskurs für Papierherrschte, dann weil sie praktisch alles beim Alten ließ. Der Silber-dollar wurde nicht eigentlich demonetisiert, wie etwa bei uns die Silber-münzen, ja nicht einmal wie in Frankreich die Fünffraukenthaler. Eine Ein-schmelzung von Silberdollars kam nicht in Frage; denn der „Dollar derVäter" war seit Meuscheugedenken in Amerika nur als Kuriosität gesehenworden. Es wurde auch nicht, wie später in Frankreich und in andernLändern, die freie Silberprägnng aufgehoben, während die Edelmetall-händler sich mit Silberbarren zur Münze drängteil; es wurde nur eintotes Recht auf freie Silberprägung beseitigt, das seit vier Jahrzehntenvon niemandem ausgeübt worden war. Das war eine praktisch bescheideneund geringfügige Maßregel, nicht dazu angethan, sensationelles Aufsehenzu erregen.
Diese Darlegung der thatsächlichen Vorgänge zeigt, daß alle späterauftauchenden Behauptungen, die Goldwährung sei in Amerika eingeführtworden, ohne daß der Kongreß es gemerkt Hütte, also durch Unaufmerk-samkeit oder gar durch Betrug, — daß alle diese Aufstellungeil ganz undgar der Begründung entbehren. In ihrem Wert werden diese Auf-stellungen am besten dadurch gekennzeichnet, daß derselbe Kellen, welcher1872 die Denwnctisaliou des vollwertigen Silberdollnrs verteidigte,einige Jahre später behauptete, er habe, obwohl Referent über das
' Siehellvraes Wkitv, ülone? anä Laukiuxi, 1896. S. 213 ff.; Prager.Die Währungssiage in de» Vereinigten Staate», 1897. S. 98 ff.; Helsfcrich, ZurGeschichte der Goldwährung. 189k. S. 29 sf.