— 434 —
Mitteilung inachen, falls nicht Zusicherungen gegeben würden, welche dieInterpellation als entbehrlich erscheinen ließen.
Delbrück übernahm die Mission und erhielt die Antwort: die Inter-pellation sei zwar nicht willkommen, man werde sie aber beantworten.
Daranf wurde die Interpellation definitiv beschlossen. Ihr Wort-laut war:
„Beabsichtigt die Regierung eine Abänderung der bestehenden Münz-gesetzgebung herbeizuführen?'Ihre Begründung lautete:
„Die seit einiger Zeit wiederkehrenden Nachrichten, welche der ReichS-regierung die Absicht des Übergangs zur Doppelwährung oder zur Silber-währung unterlegen, haben in letzter Zeit durch Meldungen aus England eine Form angenommen, welche, mit Rücksicht auf die Bedeutung derFrage für das gesamte Wirtschaftsleben der Nation, zu der Überzeugungdrängt, daß eine Aufklärung über die Absicht der Reichsregierung nichtlänger eutbehrt werden kann."
Weder in der Interpellation noch in der Begründung war von derEinstellung der Silberverkäufe die Rede. Die Interpellanten wolltennach dieser Richtung hin die Regierung nicht zwingen, sich nach der einenoder andern Seite festzulegen. Das Münzgesetz schrieb für die Silber-abstoßung keinen Termin vor, sie gab die Leitung der Silberabstoßungdurchaus in die Hand der Reichsregierung, welche dafür die Verantwort-lichkeit zu tragen hatte. Eine zeitweilige Unterbrechung der Verkäufe, umdie Wirkung auf den Markt zu beobachten, wollte niemand bekämpfen.Alles, was man bezweckte, war, von der Regierung die bündige Versiche-rung zu erhalten: „mir denken nicht an eine Änderung der bestehendenMünzgesetzgebnng."
Am 19. Juni kam die Interpellation zur Verhandlung. Bismarckerklärte sich bereit, sie sofort zu beantworten.
Delbrück ergriff zuerst das Wort zur Begründung. Seine Redegipfelte darin: er für seinen Teil glaube nicht, daß eine Änderung derMünzgesetzgebung beabsichtigt sei; aber nachdem die Frage in England vor der ganzen Welt als zweifelhaft hingestellt worden, bedürfe es derGewißheit.
Bismarck antwortete: Von keiner Seite sei offiziell ein Antragauf Abänderung der Münzgesetzgebung gestellt, uud die Frage, ob einer