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und vielfach schlecht fundierten, in seinem Umlauf beschränkten und inerbärmlichem Znstande befindlichen Landespapiergeldes waren die Neichs-kassenscheine gesetzt; das Notenbankwesen hatte die beste und glücklichsteLösung gefunden, welche unter deu obwaltenden Verhältnissen möglichwar. Alle diese Punkte waren in einer Weise erledigt, daß sie seitherweder erhebliche Anfechtnngen noch nennenswerte Ändernngen erfahrenhaben. Selbst ehemalige Gegner haben sich mit der einmal feststehendenLösung befreundet. Die bei der Reformgesetzgebung neben der Währungs-frage am meisten umstrittenen Punkte: Die nationale Münzreform anStelle eines Anschlusses an das französische oder englische System, dieSchaffnng eines Neichspapiergeldes und die Gründung der Reichsbank,wurden nach der Entscheidung kaum mehr bestritten; nur auf demGebiet der Bankfrage ist das namentlich zur Zeit der nach dem Gesetzenotwendigen Erneuerung des Notenprivileginms hervortretende Verlangennach einer völligen Verstaatlichung der Reichsbank, nach einer Beseitigungder Privatnotenbanken, und neuerdings auch nach einer Änderung derNotenkontingentiernng und einer Erhöhung des Grundkapitals der Neichs-bank, bemerkenswert. Im großen Ganzen jedoch hat die in den sieben-ziger Jahren binnen kurzer Zeit — fast kann man sagen: ans einemNichts geschaffene deutsche Geldverfassung sich vortrefflich bewährt, undsie ist deshalb in dem inzwischen verflossenen Vierteljahrhundert in nichteinem einzigen wesentliche!: Punkte geändert worden, ein glänzendesZeugnis für die damalige deutsche Gesetzgebung!
Um so mebr hat sich ein Streit von Ansichten und Bestrebungenum den Pnnkt des Reformplancs entwickelt, welcher durch die Einstellungder Silberverkänfe uuerledigt geblieben ist: um die Währungsgrundlagedes deutschen Geldwesens. Außerdem hat das deutsche Geldwesen indiesem Punkte seit der Einstellung der Silberverkäufe, so wenig es sichin allen übrigen Punkten verändert hat, durch die thatsächliche Ent-wickelung der Dinge die interessantesten Wandlungen durchgemacht.Wenn sich nun auch mit der Beendigung der bewußten Reformthätigkeitder eigentliche Gegenstand meiner Darstellung erschöpft hat, so halte iches doch für unerläßlich, die weitere freie Entwickeluug der deutschenWährungsverfassung wenigstens in kurzen Zügen zu schildern;denn die Geschichte der eigentlichen Geldreform schließt mit einer Frage,auf welche erst die Entwickelung der folgenden Jahrzehnte die Antwortgegeben hat.