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denjenigen des Neichsbankpräsidenten darin, daß der swtus c^uo imwesentlichen aufrecht erhalten werden müsse. Die in Aussicht gestelltenGesetzgebungsmaßregeln konnten deshalb keine wesentliche Änderung desvorhandenen Zustandes bedeuten, vor allein keinen Übergang zur Doppel-währung. Welcher Art sie waren, zeigten bald darauf die Erklärungender deutschen Delegierten auf der Pariser Münzkonferenz.
Diese erklärten zwar eine Wiederherstellung des Silberwertes fürwünschenswert und bei Freigabe der Silberprägung in mehreren größerenStaaten für möglich; aber Deutschland könne dabei höchstens soweit mit-wirken, daß es sich verpflichte, für eine bestimmte Reihe von Jahren keinSilber mehr zu verkaufen, und durch die Einziehung der goldenen Fünf-markstücke und der Reichskassenscheine zu fttuf Mark der Silberzirkulationeinen größeren Raum zu verschaffen; vielleicht werde man auch diesilbernen Fünf- und Zweimarkstücke auf Grund der Relation von
: 1 zwischen Silber und Gold umprägen.
Diese Anerbietungcn bewegten sich durchaus in der Richtung derspäter veröffentlichten Dechendschen Vorschläge; sie gingen jedoch nichtganz so weit, indem sie nicht auch die goldnen Zehnmarkstücke dem Silberopfern wollten. Der Reichskanzler hatte offenbar die Absicht, diese Maß-regeln, zu welchen er an sich geneigt war, vor ihrer gesetzlichen Durch-führung in Paris als Gegenleistung zu verwenden. Daß die von Scholzam 10, März 1881 in Aussicht gestellte» Gesetzgebuugsmaßregeln nichtüber diese Propositionen hinausgingen, erhellt aus einer zum größten Teilvon Bismarcks Hand herrührenden Anweisung an die deutschen Dele-gierten auf der Pariser Konferenz, welche Graf Caprivi dem Reichstag gelegentlich mitgeteilt hat'. In dieser Anweisung heißt es:
„Die Verheißungen gehen über die vorgezeichnete Verhaltnngsliniebedenklich hinaus. Sie enthalten nichts, was von uns nicht bewilligtwerden könnte; aber die Kundgebung der Bereitwilligkeit dazu ist verfrühtund in der Form fast ein Versprechen" .... „Bezüglich Ihres Verhaltensauf dieser Konferenz wollen Sie es sich zur Richtschnur dienen lassen, daßDeutschland an den Grundlagen seines Münzwesens Änderungen vorzu-nehmen nicht beabsichtigt und keinen Anlaß erkennt, durch Eingehenvertragsmäßiger Verbindlichkeiten sich in der freien Selbstbestimmung überseine Münzangelegenheiten Beschränkung aufzuerlegen."
Die Pariser Münzkonferenz von 1881 führte ebensowenig wie die
i 12. Dezember 1892.