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Die Pistole drang zu einer Zeit in Deutschland ein, in welcher dieReichseinheit im Münzwesen, soweit sie überhaupt seit Jahrhundertenbestanden hatte, bereits in voller Auflösung begriffen war. Sie wurdevon einzelnen Staaten Norddeutschlands adoptiert. Ihr Feingehalt warin den einzelnen Landern um kleine Nüancen verschieden; der Friedrichsdorenthielt nach dem preußischen Mttnzgesetz vom 30. September 1821
ggio^ Feingold.
Die süddeutschen Staaten prägten außer dem Dukaten und dessenAbarten in geringen Mengen 10- und 5-Guldenstücke, welche ungefährmit der Pistole und der halben Pistole übereinstimmten (10 Gulden5 Thaler 21^/? Silbergroschen, 1 Friedrichsdor ^ 5 Thaler 20 Silber-groschen).
Die durch den Wiener Münzvertrag geschaffene Goldkrone im Fein-gehalt von 10 A Gold erlangte praktisch keine Bedeutung.
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