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Einmal ist der Zusammenstellung der Stand am Schluß der Jahre1870—1873 zu Grunde gelegt, während gerade der Jahresschluß für dieBerechnung des ungedeckten Notenumlaufs der ungünstigste Zeitpunkt ist.Der regelmäßig um diese Zeit auftretende große Geldbedarf läßt denungedeckten Notenumlauf erheblich über seinen normalen Umfang — so-weit man von einem solchen überhaupt reden kann — anschwellen.
Ferner ist der Begriff des „Barvorrats" bei dieser Zusammenstellungnicht einheitlich gefaßt. Nur bei 20 von den 31 Banken ist nnter „Bar-vorrat" ausschließlich der Metallvorrat verstanden, während bei denübrigen keine Klarheit darüber besteht, ob und wie weit in dem vonihnen nachgewiesenen Barvorrat Papiergeld, fremde und eigene Noteninbegriffen sind.
Immerhin ist diese im Reichskanzleramt ausgearbeitete und denMotiven zum Entwurf des Bankgesetzes beigegebene Zusammenstellungdie beste dieser Art.
Nach ihr belief sich der durch „Barvorrat" nicht gedeckte Noteil-umlauf sämtlicher deutschen Notenbanken am Ende des Jahres 1870 aufetwa 150 Millionen Thaler, am Ende des Jahres 1871 auf etwa 140Millionen Thaler, also auf 420-450 Millionen Mark'.
Um nun von dem ungedeckten Notenumlauf am Schluß der beidenJahre auf den durchschnittlichen ungedeckten Notenumlauf schließen zukönnen, vergleichen wir den durchschnittliche!? ungedeckten Notenumlauf derJahre von 1876 ab, für welche wir genaue Nachweisungen besitzen, mitdein Notenumlauf am Jahresschluß. Wir finden, daß in den Jahren von1876-1881 die Differenz zwischen 50 und 108 Millionen Mark schwankt,und daß sie sich im Durchschnitt auf etwa 80 Millionen Mark stellt.
Den gleichen Unterschied für die Jahre 1870 und 1871 angenommen,erhalten wir für die Zeit unmittelbar vor der Münzreform einen durch-schnittlichen ungedeckten Notenumlauf von etwa 350—370 Millionen Mark.
III. Der Umlauf fremder Geldsorten.
Einer der größten Mißstände des deutschen Geldwesens vor der Re-form war der starke Umlauf fremder Geldsorten. Nicht nur fremde Gold-und Silbermünzen, sogar fremde Papiergeldzeichen wurden in Zahlunggegeben und genommen.
Um diesen Zustand zu charakterisieren, seien folgende Stellen aus
' Siehe oben S. 118.