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Als die dringendste Aufgabe erscheint die Ausprägung umlaufsfähigerGoldmünzen.
Die Hauptmomente, welche für die Dringlichkeit dieser Aufgabesprechen, sind fchon oben aufgeführt. Es tritt deuselben noch ein sehrbedeutsamer Umstand hinzu. Neben der Preisherabsetzung des Goldesist infolge der Kontributionszahlungen ein sehr fühlbarer Preisrückgangdes ungemünzten Silbers gegenüber dem gemünzten Silber eingetreten.Eine bedeutende Vermehrung der umlaufenden Silbermünzen würde aber,so vorteilhaft sie.für den Augenblick erscheinen mag, die künftige Ord-nung des Münzsystems zu einer wesentlich schwierigeren und kostspieligerenAufgabe machen. Denn die Herstellung eines Umlaufs von Goldmünzenwird jedenfalls zur Folge haben, daß ein Teil des bisherigen Silber-umlaufs außer Thätigkeit gesetzt wird. Die Abstoßung des überflüssiggewordenen Silbers nach dem Auslande wird nicht frei von erheblichenVerlusten sein, und diese Verluste werden um so größer werden, je mehrSilbermüuzeu sich im Umlauf befinden. Es empfiehlt sich daher nichtnur, so bald und in so großem Umfange als möglich mit Goldausmün-zungen vorzugehen, sondern auch gleichzeitig die Silberausmünzungeneinzustellen. Ein Verbot der Silberausmünzung läßt sich allerdings nurdann erlassen, wenn — was zunächst nicht in der Absicht liegt — gleich-zeitig den Goldmünzen die Eigenschaft gesetzlicher Zahlungsmittel bei-gelegt wird; denn solange der Schuldner verpflichtet bleibt, in Silber-kuraut zu zahlen, solange kann das Gesetz nicht die Ausmünzuug vonSilberkurant verbieten. Wohl aber wird es zulässig seiu, die durch diebestehende Münzkonvention begründete Verpflichtung zur Ausmünzungvon groben Silbermünzen aufzuheben und sich über eine zeitweilige Ein-stelluug dieser Ausmünzung zu verständigen. Dem Bedarf nach Zahl-mittelu wird dann thatsächlich durch die auszugebenden Goldmünzenvoraussichtlich genügt nnd zugleich die Möglichkeit offen gelassen, zu dergesetzlich nicht verbotenen Silberansmünzung nicht zurückzugreifen-
Die Anordnungen über die künftige Ausprägung von Silber- undScheidemünzen schon jetzt zu treffen, liegt ein zwingender Grund nichtvor, da der Bedarf an kleineren Teilstücken durch den vorhandenenSilberumlauf reichlich gedeckt ist. Dagegen erscheint es zweckmäßig, dieFeststellung dieser Bestimmungen noch um eine, wenn auch kurz zu be-messende Frist hinauszuschiebeu. In Verbindung mit ihnen wird nämlich,da sie den gesetzlichen Abschluß des neuen Münzsysteins bilden, zugleichdas Verhältnis zu fixiere» sein, nach welchem die auf Münzen der alten