Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
186
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Was die Ablehnung des Versuchs einer internationalen Münzeinigunganlangte, stellte sich die große Majorität der Ausschüsse auf die Seitedes Präsidialentwurfs. Ebenso wurde von der Mehrheit die Wahl desauf der Mark als Münzeinheit beruhenden Geldsystems gebilligt.

In diesen beiden Punkten deckt sich die Begründung ungefähr mitden Motiven der Präsidialvorlage und mit den Motiven des dem Reichstagvorgelegten Entwurfes. Wir verzichten deshalb hier auf ihre Wiedergabe,

Zu erwähnen ist nur die Ersetzung des IS-Markstückes der Vorlagedurch ein 10-Markstück, welches als Grundmünze des neuen Systems andie Spitze des Gesetzes gestellt wurde; ferner die Zulassung der Teilungdes Pfennigs in zwei Halbpfennige für das Königreich Bayernwegender besonderen dort obwaltenden Verhältnisse des Kleinverkehrs und ins-besondere zur Ermöglichung einer erwünschten Latitüde in der Bewegungdes Bierpreises"; schließlich die Streichung der Bestimmung, welche die'/»- und V« Thalerstücke zum gesetzlichen Zahlungsmittel im ganzen Reichmachen wollte,weil die Ausschußmehrheit das Bedürfnis, währendeiner vermutlich nur kurzen Übergangsperiode Vs- und ^/s Thalerstücke ineinem Gebiete in Umlauf zu briugen, wo dieselben nicht geläufig sind undein Mangel an entsprechender Silber- und Scheidemünze nicht besteht,nicht anzuerkennen vermochte".

Von größerem Interesse sind die Ausführungen über die vor-geschlagene staatsrechtliche Gestaltung der neuen Münzverfassung und überdie Währungsfrage.

Wir wenden uns zunächst zu dem ersten Punkt.

Es handelt sich dabei im wesentlichen um die Frage, ob das Reichdie Prägung der Reichsgoldmünzeu unmittelbar übernehmen, oder ob esdie Prägung den Einzelstaaten überlassen solle; aus wessen Kosten dieOrdnung und Erhaltung des Münzwesens zu bewirken sei, ob auf Kostendes Reichs oder der Einzelstaaten; und schließlich war die mehr formelleFrage des Gepräges der Reichsgoldmünzen zu entscheiden.

Über diese Fragen heißt es in den: Bericht:

Die (Präsidial-)Vorlage betrachtet die Ausbringung der neuenMünzen als vom Reiche ausgehend für selbstverständlich, wie sich ausder Bezeichnung derselben als Reichsgoldmünzen und noch mehr aus demArt- 7 Abs. 3 ergiebt, wonach das Reich die Verpflichtung übernimmt,das Vollgewicht der umlaufenden Goldmünzen für, seine Rechnung zugarantieren. Die Vorlage geht dabei von der Annahme aus, daß die