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Schließlich ist in Bezug auf die Währungsverfassung noch folgendeStelle des Berichts zu erwähnen:
„Von feiten des Vertreters für Hamburg wurde noch der Wunschangeregt, die Herstellung von Goldmünzen auch für Rechnung von Pri-vaten zulassen zu wollen. Die vereinigten Ausschüsse hielten es jedochzur Zeit nicht für ratsam, hierauf einzugehen und die Übernahme einerVerpflichtung der Regierungen durch das vorliegende Gesetz festzustellen."
Auf Grund dieser Erwägungen empfahlen die vereinigten Aus-schüsse die Annahme des Entwurfs in der oben S. 163—176 unter II.wiedergegebenen Gestalt.
Helfferich, Beiträge zur Geldresorm,
IZ