3. die Erlöse aus den Verkäufen der eingezogenen und eingeschmolzenenSilbermünzen. —
1. Die Einziehung der Landesgoldmünzen lieferte ein verhältnis-mäßig sehr unbeträchtliches Quantum Prägegold.
Bis zum 15. März 1873 waren, wie die 2. Münzdenkschrift mit-teilt, 669.668V2 Stück preußischer Friedrichsdor und 217.819Stück deutscher Kronen, zusammen im Wert von ca. 5.800.000 Thlr.erworben.
„Was die übrigen Goldmünzen betrifft", so teilt die erwähnte Denk-schrift weiter mit, „so ist zunächst Einleitung getroffen, diejenigen Gold-münzen, welche wie die Friedrichsdor einen festen Kassenkurs haben, zurEinziehung zu bringen. Die Bundesregierungen sind ersucht worden,diese Goldmünzen in ihren Kassen anzuhalteu und sie der Reichshaupt-kasse, behufs ihrer Verwendung als Prägegold, einzusenden. ErheblicheBeträge solcher Goldmünzen sind nicht im Umlauf. Die Außerkurs-setzung sämtlicher Landesgoldmünzen wird eingeleitet werden, sobald dieim Artikel 7 des Entwurfs eines Münzgesetzes vorgesehene gesetzliche Er-mächtigung erteilt sein wird."
Die Außerkurssetzung erfolgte durch Bekanntmachung vom 6. Dezember1873; die Einlösungsfrist lief am 30. Juni 1874 ab.
Obwohl mit der Einziehung der Landesgoldmllnzen auch vor ihrerAußerkurssetzung während des ganzen Jahres 1873 fortgefahren wurde,waren am Schluß dieses Jahres nur für 7.371.210 Thaler 26^2 Silber-groschen an das Reich abgeliefert.
Erst die formelle Außerkurssetzung selbst führte dem Reich größereBeträge zu. Im Jahre 1874 gelangten mehr als 23 Millionen Thaler in Landesgoldmünzen zur Einlösung.
Die Gesamtsumme der auf Reichskosten eingezogenen Landesgoldmünzenbelief sich auf
30.316.160 Thaler 10V,-- Silbergroschen ^ 90.980,481,04 Mark.Im Verhältnis zu der für die Erfüllung des deutschen Umlaufs mitGold notwendigen Goldmenge war dieser Betrag überaus uiedrig.
2. Von der größten Bedeutung für die Goldbeschaffung war diefranzösische Kontribution.
In Anbetracht der Wichtigkeit dieser riesigen Übertragung vonZahlungsmitteln für die Durchführung der deutschen Münzresorm sei hiereine seiner Zeit im Reichskauzleramt augefertigte Zusammenstellung desUmfangs der Zahlungen und der Art der Zahlungsmittel wiedergegeben.