Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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halben Kronen ausgeprägt werden. Die 6. Münzdenkschrift bemerktjedoch, daß diese Goldmenge entnommen wurde aus den vom Reich be-schafften und der Reichsbank verkauften Goldbarren; daß ferner die ausdieser Goldmenge geprägten Kronen und halben Kronen der Reichsbankzu 1392 Mark für das Pfund fein, also nach Abzug der gesetzlichenPrägegebühr, zurückerstattet wurden. Außerdem heißt es in derselbenDenkschrift, daß in Bezug aus den erwähnten Beschluß der Bundesrateinig gewesen sei, daß die auf Rechnung der Reichsbank aus-zuprägenden Goldbestände, welche in Kronen und halben Kronen aus-gebracht wurden, als auf Rechnung des Reichs ausgebracht anzusehen,und daß der Mehrbetrag der Prägekosten auf das Reich zu über-nehmen sei.

Das ist dieselbe Praxis, welche auch späterhin geübt wurde, wennder Bundesrat beschloß, daß ein Teil der auf Rechnung der Reichs-bank auszuprägenden Goldbestände in Kronen, für welche den Münz-stätten seitens des Reichs eine die Prägegebühr von 3 Mark, zu derenZahlung auch die Reichsbank verpflichtet ist, übersteigende Vergütungbewilligt war, ausgebracht werden sollte. Aber alle diese späteren Kronen-prägungen figurieren in den offiziellen Mitteilungen über die Prägungentrotzdem als Ausmünzungenauf Privatrechnung". In der That sinddiese Ausprägungen, bei welchen es sich um Gold handelt, das den Münz^statten nicht seitens des Reichs, sondern seitens der Reichsbank geliefertwird, nur Ausprägungen auf Privatrechnung; das Reich leistet lediglicheinen Zuschuß zu der den Privaten auferlegten Prägegebllhr, um imöffentlichen Interesse die Ausprägung nicht in Doppelkronen, sondern inKronen erfolgen zu lassen.

Im Interesse der Einheitlichkeit und Konsequenz sind also diese40.000 Pfund Feingold unter die Ausprägungen auf Privatrechnungeinzureihen. _

Seit der Freigabe der Goldprägung (Juni 1875) und seit demBeginn des Ankaufs von Gold zu 1392 Mark pro Pfund fein seitensder Reichsbank kam zu der Goldbeschaffung seitens der Reichsregierungdie Goldbeschaffung auf privatem Wege.

Die Nachweise über den Umfang der privaten Goldbeschaffung sindgegeben in den Mitteilungen der Münzdenkschriften und des Centralblattesüber die Goldprägungen auf Privatrechnung und über die Goldankäufeder Reichsbank.