Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Es erübrigen noch einige Worte über die Art und Weise, in welcherdas von der Neichsregierung beschaffte Gold dein deutschen Geldvorrateinverleibt wurde.

Während der ersten Jahre der Münzreforin lieferte die Neichsregierungdie angekauften Goldmengen direkt an die Münzstätten zur Umprägungin Reichsgoldmünzen ab.

Im Jahre l876 mnrde jedoch eine Änderung dieser Praxis vor-genommen. Wie die 6. Münzdenkschrift mitteilt,wurde das von: Reichdurch Realisierung seiner Silberverkäufe in London angekaufte Gold nachdem Inkrafttreten des Bankgesetzes zum überwiegend größten Teil an dieReichsbank gegen Gutschrift des Wertbetrags für die Neichskasse käuflichüberlassen."

Diese Mitteilung ist auf Grund der imCentralblat für dasDeutsche Reich" und in den Münzdenkschriften gegebenen Nachweisungenüber die Goldankäuse der Reichsbank dahin richtig zu stelleu, daß dererste Verkauf von Gold seitens der Reichsregierung an die Reichsbankerst in den Dezember des Jahres 1876 fällt.

Um die gleiche Zeit übernahm die Reichsbank im Auftrage desReichs die Leitung der Silberverkäufe und der Goldbeschaffung. DieForm, unter welcher nunmehr die Reichsregierung das für ihre Rechnungvon der Reichsbank in London angekaufte Gold der Reichsbauk käuflichüberließ, war, daß die Reichsbank das aus London bezogene Gold nichtin oonLi-eto an das Reich ablieferte, sondern pro Pfund fein für dieReichskasse 1392 Mark gutschrieb.

Die Nachweisungen über das der Reichsbank von der Reichsregierungverkaufte Gold (siehe Tabelle IV dieses Abschnittes) sind infolge dieserPraxis zugleich genaue Nachweisungen über die in London für Rechnungdes Reichs bewirkten Goldankäufe, zumal da seit dem Etatsjahr 1877/78das vermittelst der Silbererlöse angekaufte Gold ausschließlich auf diesemWege verwertet wurde. Die Ausprägungen vou Gold auf Reichsrechnungbeschräukten sich von nun au lediglich auf die Umprägung abgenutzterReichsgoldmünzen.

Zwar wird in den Münz -Denkschriften für dieses Etatsjahr uocheine Ausprägung von Gold ans Reichsrechnung und zwar im Betragvon 40.010,«2is Pfund fein verzeichnet. Aber mit dieser Ausprägunghat es folgende Bewandtnis:

Ein Bundesratsbeschluß vom 19. Februar 1877 bestimmte, es solltenfür Rechnung des Reichs" 40.000 Pfund Feingold in Kronen und