Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Anhang I.

Zeitpunkte und Umfang der von Frankreich auf die Kriegskosten-Entschädigung geleisteten Zahlungen.

Die für die Zahlung der Kriegskosten-Entschädigung zwischen Deutsch-land und Frankreich vereinbarten Termine waren, wie wir in der obigenDarstellung mehrfach gesehen haben, für die Bewegungen des Geldmarktesund für die Operationen zur Durchführung der deutschen Münzreformvon großem Einfluß. Einige Nachweisungen über die von Frankreich ge-zahlten Raten erscheinen deshalb wünschenswert.

So groß die Wichtigkeit der Zeitpunkte und des Umfanges dereinzelnen Zahlungen war, sind doch die Vereinbarungen darüber währendder Abwickelung der Zahlungen selbst mehrfach wesentlich geändertworden.

Nach den Friedens-Präliminarien von Versailles vom2 6. Februar 1871 sollte eine von den fünf Milliarden Francs nochim Laufe des Jahres 1871 gezahlt werden, die Zahlung der übrigen vierMilliarden sollte innerhalb dreier Jahre nach der Ratifikation der Prä-liminarien erfolgen.

Der Frankfurter Friedensvertrag vom 21. Mai 1871änderte diese Bestimmungen.

500 Millionen sollten innerhalb eines Monats nach Wiederherstellungder Ordnung in Paris gezahlt werden;

weitere 1000 Millionen bis Ende des Jahres 1871;

500 Millionen am 1. Mai 1872;

3000 Millionen samt 5 "/° Zinsen vom 2. März 1871 ab am2. März 1874.

Auf die ersten 500 Millionen sollten 125 Millionen Francs in Notender Bank von Frankreich in Zahlung gegeben werden dürfen.

Auf die weiteren 1000 Millionen, welche bis Ende 1871 zu ent-richten waren, sollten 325 Millionen Francs als Kaufpreis für dieElsaß-Lothringischen Eisenbahnen in Anrechnung?gebracht werden.

Die Zahlung der ersten zwei Milliarden erfolgte gemäß den Be-stimmungen des Frankfurter Friedens. Die Termine für die Zahlungder noch rückständigen drei Milliarden wurden jedoch durch eine Special-konvention vom 29. Juni 1872 dahin geändert, daß