III.
Die Silberverwertung
Die durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 gestattete und durchdas Münzgesetz vom 9. Juli 1873 definitiv angeordnete Einziehung derLandessilbermünzen brachte die Reichsregierung in den Besitz eines ge-waltigen Silbervorrats.
Die Abschätzungen des deutschen Silberumlaufs schwankten, als dieReform begonnen wurde, zwischen 450 und 550 Millionen Thalern.Diese Summen bedeuteten eine Silbermenge von 15 bis 18 MillionenPfuud fein, also ungefähr den vierfacheu Betrag der Jahresproduktionvon Silber.
Nur zu einem verhältnismäßig geringen Teil konnte dieses Silber-quantum deni deutschen Geldumlauf zurückgegeben werden. Die Be-schränkung des Silberumlaufs ist eines der Prinzipien der Goldwährung,und das Münzgesetz hatte demgemäß für die Ausprägung von Reichs-silbermünzen den Betrag von 10 Mark pro Kopf der Reichsbevölkerungals Maximum festgesetzt.
Die damalige Reichsbevölkerung belief sich auf wenig über 40 MillionenSeelen. Sie war jedoch in raschem Wachstum begriffen, so daß manfür die Silberausprägungen wohl eine Bevölkerungszahl vou 45 Millionenannehmen konnte. Das Maximum der Silberausprägungen hätte sichdemnach auf 450 Millionen Mark belaufen. Zur Herstellung dieses Be-trages von Reichssilbermünzen wäre eine Silbermenge von 4 MillionenPfund fein (1 Pfund fein für je 100 Mark) erforderlich gewesen.
Nach Abrechnung dieses Betrages blieb von dem mutmaßlich ein-zuziehenden Silber uoch ein Quantum von 11 bis 13 Millionen Pfuudfeiu übrig.
Über diese Silbermünzeu konnte nur im Wege des Verkaufs ver-fügt werden.
Die zur Umprägung in Reichssilbermünzeu eingezogenen Landes-