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Das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 hatte die endgültigen Bestim-mungen über die Silber-, Nickel- und Kupferscheidemüuzen des neuenSystems gebracht, und die Reichsregierung wies die Münzstätten an, nachder Ausprägung der vorhandenen Goldbestände sich ausschließlich derAusprägung von Scheidemünzen zu widmen, und zwar wurde zunächstdie Ausmünzung von Einmarkstücken, von 20-, 10-, 2- und IPfeunig-stücken angeordnet.
In den letzten Monaten des Jahres 1873 begannen die Münzstättenmit der Ausprägung dieser Münzen.
Dadurch wurde das Tempo der Vermehrung der Reichsmünzen er-heblich verlangsamt. Zur Prägung eines Goldstückes ist allerdings,wegen der Notwendigkeit der genaueren Justierung u. s. w., etwas mehrZeit erforderlich, als zur Prägung eines Silberstückes. Aber dieserUnterschied verschwindet gegenüber dem Wertunterschied zwischen Gold-münzen und Silbermünzen.
Ferner bedeutete die Ausprägung von Reichssilbermünzeu nicht indemselben Sinne eine Vermehrung des deutscheu Münzumlaufs, wie dieAusprägung von Goldmünzen. Während die aus den Eingängen derKriegskosten - Entschädigung hergestellten Neichsgoldmünzen zu den vor-handenen Umlaufsmitteln hinzukamen, wurden die Reichssilbermünzen ausdeni Silber geprägt, welches dem Umlauf vorher entzogen worden war. DieSilberausmüuznngen bedeuteten also nur insoweit eine Vermehrung dervorhandenen Zirkulation, als infolge ihrer Unterwertigkeit gegenüber dembisherigen Kurantgeld der Feingehalt von 100 Einmarkstücken derselbe war,wie der von 30 Thalerstücken.
Während aus diesen Gründen die seit dem Beginn des Jahres 1874stattfindenden Prägungen keine wesentliche Vermehrung des deutschenGeldumlaufes bewirken konnten, mußten andere Umstände, nämlich dieenergische Einziehung und die beginnende Außerkurssetzung der verschie-denen Kategorien von Landesmünzen eine Verminderung des Umlaufesherbeiführen.
Begonnen wurde am 6. Dezember 1873 mit der Außerkurssetzungder Laudesgoldmünzen. Die Einlösungsfrist lief am 30. Juni 1874 ab.Infolge dieser Maßregel wurdeu im ersten Halbjahr 1874 gegen 70 Mil-lionen Mark in Landesgoldmünzen zur Einlösung präsentiert, währenddie Einbehaltung dieser Stücke seitens der öffentlichen Kassen bis zumEnde des Jahres 1873 nur einen Betrag von etwa 22 Millionen Markergeben hatte.
Helsferich, Beiträge zur Geldreform. 26