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schlossenen Neuprägung von 28 Millionen Mark in Reichssilbermünzenließe sich also zweckmäßiger Weise die Außerkurssetzung der österreichischenThaler verbinden. _
Für die Prägung von Nickel- uud Kupfermünzen ist in Artikel 5 desMünzgesetzes ein Maximalbetrag von 2V2 Mark pro Kopf der Bevölkerungfestgesetzt. Es hat sich gezeigt, daß der Bedarf nach diesen Stücken nichtentfernt so groß war, wie dieser Maximalbetrag. Abzüglich der Ein-ziehungen waren an diesen Stücken bis Ende 1896 zusammen etwa69,2 Millionen Mark ausgeprägt, nicht ganz IVs Mark pro Kopf derReichsbevölkerung.