Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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durchschnittlichen ungedeckten Notenumlaufs der Reichsbank von 117 Mil-lionen Mark auf 49 Millionen Mark die Maxima von 306,6 bis auf441,7 Millionen Mark gestiegen sind, welche Steigerung müßten dannerst die Maxima erfahren haben, wenn der Durchschnitt nicht soweit herab-gedrttckt worden wäre?

Das einzige Mittel aber zur Einschränkung des durchschnittlichenungedeckten Notenumlaufs ist eine äußerst vorsichtige Diskont-politik. Damit sind wir bei der wichtigsten Wirkung der Thatsache ,daß auf der Reichsbank allein die Aufgabe der Elasticität des Notenumlaufsruht, angelangt: Die Diskontpolitik der Reichsbank wirdnicht unwesentlich erschwert.

Verstärkt wird diese Wirkung durch das in dem deutschen Bankgesetzgeschaffene System der indirekten Kontingentierung des Noten-umlaufs vermittelst einer fünfprozentigen Steuer auf den ein ge-wisses für jede Bank festgesetztes Maximum überschreitenden Betrag des un-gedeckten Notenumlaufs. Das Kontingent der Reichsbank war ursprünglichauf 250 Millionen Mark festgesetzt, hat sich aber dadurch, daß ihn: die Kon-tingente der auf ihr Noteurecht verzichtenden Banken zuwuchseu, inzwischenauf 293.400.000 Mark erhöht. Im Vergleich mit den auf den erheblichangewachsenen Schwankungen des deutschen Geldbedarfes beruhenden großenSpannungen zwischen dem Maximum und dem Minimum des ungedeckte»Notenumlaufs ist dieses Kontingent überaus gering. Darauf beruht es,daß um deu extremsten Fall zu wählen im Jahre 1895 bei einemdurchschnittlichen ungedeckten Notenumlauf von 50 Millionen Mark( 17 °/o des steuerfreien Kontingentes) beim Jahresschluß eine Kon-tingents-Überschreitnng von mehr als 148 Millionen Mark zu verzeichnenwar; daß ferner bei mäßigen Kontingents-Überschreituugen, wie sie z. B. inden Jahren 1896 und 1897 beim Schluß des ersten und zweiten Quartalseintraten, der Status der Bank immerhin noch ein derartig guter war,daß unmöglich die in der Intention des Bankgesetzes liegende Diskont-erhöhung auf 5 °/o vorgenommen werden konnte.

Zwar hat sich die Reichsbank in ihrer Diskontpolitik bisher nurwenig durch Kontingents - Überschreitungen beeinflussen lassen; der Fallist häufig vorgekommen, daß sie, wenn auf Grund ihres Standes eineDiskonterhöhung nicht notwendig war, selbst bei größeren Kontingents-überschreitungen, bei einem Diskont von 4 °/o, in einzelnen Füllen sogarbei 3 °/o geblieben ist, und daß sie die zu der an das Reich zu entrichten-den fünfprozentigen Steuer fehlenden Prozente aus eigenen Mitteln zu-

Hclsfsrich, Beiträge zur Geldreform. 31