Druckschrift 
Reichstagsreden 1920 - 1922 : mit einem Anhang: Reden vom 12. und 14. November 1919 vor dem Untersuchungsausschuß der Nationalversammlung / von Dr. Helfferich
Entstehung
Seite
86
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den Fehlbetrag auch nur annähernd zu decken. ^Hört! Hört! beiden Deutschnationalen.)

Der Fehlbetrag übersteigt 70 Milliarden; der Ertrag desReichsnotopfers, das bis zu 65 Prozent der Vermögen geht, wirdauf 45 Milliarden geschätzt. Also, wenn Sie heute, Herr Reichs-finanzminister, das ganze Reichsnotopfer auf den Tisch bekommen,können Sie mit ihm nicht einmal das Loch des Defizits dieses ein-zigen Jahres zustopfen. And was wollen Sie im nächsten Jahremachen? Wollen Sie das Reichsnotopfer noch einmal erheben?Sie scheitern an der blanken und baren Unmöglichkeit. Ein Mannkann so reich sein wie er will auch der reichste Mann kannschließlich nur 166 Prozent von seinem Vermögen bezahlen. Aberzweimal 65 ist 136, und auch der reichste Mann ist nicht imstande,136 Prozent von seinem Vermögen abzugeben! Die Sache scheitertalso in sich selbst. Ich darf aber hier auch verlesen und zur Kenntnisbringen, was der Berichterstatter im Reichsrat zu dieser Frage dersofortigen Einziehung eines erheblichen Teiles des Reichsnotopfersbemerkt hat. Der Berichterstatter hat dort ausgeführt:

Lohnt es sich, einen so schweren Eingriff wie das Reichs-notopfer in das Wirtschaftsleben zu machen, wenn dadurchdoch keine gründliche Besserung der Finanzlage erzielt wird,ja nicht einmal der Fehlbetrag eines einzelnen Haushalts-jahres gedeckt werden kann?

Ich komme zur E r b s ch a s t s st e u e r. Die Erbschaftssteuerschöpft gleichfalls ausschließlich aus der Vermögenssubstanz. Undmit welchen Sätzen! Ich bin überzeugt, daß nur dem kleinstenTeil im deutschen Volke heute ein Licht darüber aufgegangen ist,mit welchen Sätzen die Vermögen durch die Erbschaftssteuer er-faßt werden. Die Erbschaftssteuer ist sogar für Ehegatten undKinder bis zu 35 Prozent durchgestaffelt. Dazu kommt die Be-stimmung, daß, wenn bei den Erben bereits Vermögen vorhandenist, zu diesen Sätzen, die bis zu 35 Prozent durchgestasfelt sind, nochZuschläge erhoben werden, Zuschläge, die bis zum gleichen Satzgehen können wie die 35 Prozent, sodaß zu den 35 Prozent noch-mals 35 Prozent hinzukommen. Wenn also Vermögen bei denErben bereits vorhanden ist, dann kann selbst bei Kindern und Ehe-gatten die Erbschaftssteuer steigen bis zu einem Durchstasfelungs-sah von 76 Prozent. Bei entfernteren Verwandten des Hinter-

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