Millionftel ihres Goldwertes gefunken. Am 7. Augufl unter=breitete Helfferidi der Reidisregierung einen währungs=und banktedinifch bis ins einzelne gehenden Plan über eineneu zu fchaffende Roggenwährung, die als Zwifchenlöfungund als erfter vorbereitender Schritt für die Wiederein=führung einer Goldwährung gedacht war. Der leitendeGedanke lag in der Erkenntnis, daß angefichts des Verfagensder flaatlichen Macht über das Geld eine vom Staate un=abhängige Wertgrundlage nur gefunden werden könne durchdie Heranziehung der freiwilligen Mitarbeit und des Ver=mögens der deutfchen Wirtfchaft zum Zweck der Schaffungeines neuen fubftantiell fundierten Geldes. Aber jeder Ver=fuch mußte von vornherein ausfichtslos fein, wenn dasDefizit des Reichs auch weiterhin im Wege der Inflationgedeckt wurde. Die Übergangslöfung durfte mithin nichteine rein Währungstechnifche fein, fie mußte auch denflaatsfinanziellen Notwendigkeiten dadurch gerecht werden,daß dem Reiche Übergangskredite zur Verfügung geftelltwerden konnten, die das Ziel der Wertbeftändigkeitdes neuen Geldes nicht gefährdeten*). Aus diefen Er=wägungen ift der Plan Helfferichs entftanden, der fchließlichdie Grundlage für die Schaffung der Rentenbank und da=mit für eine vorläufige Stabilifierung der Markwährungbildete. Das Wefentlidifte über die Einrichtung, die Be=deutung und den Erfolg der Rentenbank hat Helfferidi ineinem Preffeauffatj vom 16. Januar 1924 unter dem Titel„Der Erfolg der Rentenmark" zufammengefaßt, der hierauszugsweife wiedergegeben fei:
„In der durch Verordnung vom 15. Oktober 1923 errichteten.Deutfchen Rentenbank' haben die auf Grund freiwilligen Angebots zueiner folidarifchen Aktion zufammengefchloffenen wirtfchaftlichen Berufs=(lande Deutfchlands ein autonomes Inftitut gefchaffen, deffen Zweck dieAusgabe eines neuen durch die Haftung eines anfehnlichen Teils desGrund= und Betriebsvermögens der wirtfchaftlichen Unternehmungenreal fundierten Geldes ift. Die Fundierung befteht bekanntlich in erft=(telligen auf Goldmark lautenden Grundfchulden in Höhe von 4. v. H.
*) Karl Helfferidi „Die deutfche Währung im Jahre 1923", Eflen1924, S. 7.
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