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Karl Helfferich als Währungspolitiker und Gelehrter : Erinnerungen / von Karl von Lumm
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des Wehrbeitragswertes, die auf alle land= und forftwirtfchaftlich ge=nutjten Grundftücke zugunften der deutfdien Rentenbank gelegt werden,und auf einer entfprechendenBelaftung der induftriellen und kommerziellenBetriebe, die, foweit die Errichtung von Grundfdiulden nicht in Betrachtkommt, der Rentenbank erftflellige, gleichfalls auf Goldmark lautendeSchuldverfchreibungen zu übergeben haben."

Diefe Fundierung der von der Rentenbank auszugebenden Geld=zeichen, der ,Rentenmark', ift im Gegenfatj zu allen bisher auf immobileWerte abgeheilten Geldarten zu einer jederzeit greifboren, mobilen undfungibeln Deckung ausgeftaltet: Die Rentenbank (teilt auf Grund der zuihren Gunften errichteten Grundfdiulden und der ihr übereigneten Sdiuld=verfchreibungen auf Goldmark lautende Rentenbriefe aus, die alsErfatj für das uns unzugängliche Gold als Einlöfungsfonds für dieauszugebenden Rentenmarkfcheine dienen. Da die Rentenbank nur biszur Höhe der in ihrem eigenen Befit; befindlichen Rentenbriefe Renten=markfcheine ausgeben darf, ift die ihr auferlegte Verpflichtung, ihreRentenmarkfcheine auf Verlangen des Inhabers Zug um Zug gegen aufGoldmark lautende Rentenbriefe einzulöfen, unbedingt gefichert. Diefefubflantielle Fundierung durch eine erfle Hypothek auf das Grund= undBetriebsvermögen der deutfdien Wirtfchaft und in Formen, die diefeFundierung jederzeit greifbar und realifierbar machen, ift die denkbarflärkfle Sicherung, die einem Geldzeichen, abgefehen von der vollenDeckung durch bares Gold, überhaupt gegeben werden kann."

Die der Rentenbank übertragenen Sicherheiten geftatten die Aus=fertigung von Rentenbriefen im Betrage von rund 3200 Millionen Gold=mark, mithin die Ausgabe von 3200 Millionen Rentenmark. Die Löfungdes ftaatsfinanziellen Teils des Problems, foweit die Rentenmark dafürin Betracht kommt, ift dadurch verfucht worden, daß dem Reiche zumZwedte der Dedtung feines Defizits für die Übergangszeit Kredite in Höhevon 1200 Millionen Rentenmark zugefagt worden find. Das Reich hat (ichgegen diefe Kreditzufage verpflichten müffen, bei der Reichsbank keineweiteren Reidisfchatjwechfel zu diskontieren und aus den erften3C0 Millionen Rentenmark des ihm bewilligten Kredites feine bei derReichsbank diskontierten Schatjwedifel einzulöfen. Die Reichsfmanz=Verwaltung ift dadurch in den heilfamen Zwang verfetjt worden, mit denihr von der Rentenbank gewährten Krediten unter allen Umftändenauszukommen und zu diefem Zwedt endlich an die durchgreifende Reformnicht nur ihrer Einnahmewirtfchaft, fondern auch ihrer Ausgabewirtfchaftund vor allem auch der Betriebsverwaltungen heranzugehen. Die un=bequemen, ja gefährlidien Situationen, die dadurch entffcehen kennen,müffen ertragen werden. Ohne die Rentenbank und ihre Kredite wärendiefe Situationen nodi viel unbequemer und gefährlicher geworden, dennes ift kein Zweifel daran möglich, daß die Inflation', mit der das Reichbisher feine Ausgaben beftritten hat, infolge der beginnenden und (ich

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