erforderliche Vertrauen finde, daß dies vielmehr nur ge=fdiehen könne auf der Grundlage der freien Betätigungder wirtfchaftlichen Berufsfremde. In diefem Punkte feiaber fein urfprünglicher Entwurf erheblich eingefchränktworden, obgleich er von der Durchführung diefer Konftruktionvon Anfang an feine weitere Mitarbeit abhängig gemachthabe und ihm erft am 18. Auguft feitens der Regierungunter ZufKmmung Hilferdings diefe Bedingung erneut zu=geftanden worden fei. Auch über die ihm ferner gegebeneZufage einer Befeitigung der Betriebs= und Landabgabe feiman in dem vorliegenden Entwurf einfach hinweggegangen.Bei der Schaffung eines neuen Geldes, deffen Schickfal inerfler Linie auf dem Vertrauen beruhen müffe, würde eres als geradezu felbftmörderifch anfehen, wenn dieSchaffung diefes neuen Geldes damit anfangen follte, daßein gegebenes Wort gebrochen werde. Der Entwurf feifo verändert, daß er die fchwerften Sorgen habe, obdie von ihm angeflrebte Wirkung damit erreicht werdenwürde.
Glücklicherweife waren diefe Sorgen unbegründet.Denn nach dem inzwifchen erfolgten Rücktritt Hilferdingsund der am 6. Oktober vollzogenen Neubildung des KabinettsStrefemann gelang es den tatkräftigen und zielbewußtenBemühungen des neuen Finanzminiflers Dr. Luther, denPlan Helfferichs nach anflrengenden und fdiwierigen Ver=handlungen in der Hauptfache wiederherzuftellen und ihmin der überrafchend kurzen Zeit von neun Tagen zum Siegezu verhelfen, trotj der in letjter Stunde von der Vertretungder Banken und vom Reichsrat erhobenen Einwände. AufGrund des am 13. Oktober verabfehiedeten Ermächtigungs=gefetjes konnte am 15. Oktober die Verordnung über dieErrichtung der Rentenbank erlaffen werden. Es war einTreppenwitj der Weltgefchichte, daß die Ausführung desHelfferichfchen Planes durch das Ermächtigungsgefetj er=möglicht wurde, das von ihm felbffc und von feiner Partei aufdas heftigfte bekämpft worden war. Die Papiermark warin der Zeit vom 10. September bis zum 15. Oktober von
8 v. Lumra, Heljferidi.
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