Druckschrift 
Die Stichworte der Silberleute / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
36
Einzelbild herunterladen
 

münze zu prägen. In den Staaten der hinkenden Währungbesteht nun zwischen dieser Scheidemünze und der Gold-münze ein Zwischending, welches nicht vom Gesetze ge-schaffen ist sondern nur ein Ueberbleibsel aus dem Ueber-gang einer Münzverfassung in die andere darstellt undseiner Natur nach ein Zwitterding zwischen Scheidemünzeund vollwertigem Gelde ist. Dieser Art sind in Deutsch-land die noch vorhandenen Thaler, in den Ländern deslateinischen Münzbundes die Fünffrankenstücke. Mit derScheidemünze haben sie gemein, daß keine Prägefreiheitfür sie existiert und daß ihr Metallwert hinter ihrem No-minalwert zurückbleibt; mit der Goldmünze haben sie gemein,daß sie zur Begleichung aller Schulden in jeglichem Betragverwendet werden können. Daß sie überhaupt existieren,rührt eben daher, daß sie in früheren Zeiten Hauptmünzemit vollem Wert (Gehalt) waren, nach neuerer Gesetzgebungaber zu verschwinden bestimmt sind, indem sie das von dervollen Münze unzertrennliche Recht der freien Prägungverloren haben. Wo man sie entweder nicht ganz beseitigenwollte, wie ans besonderen zufälligen Gründen in Deutsch-land , oder nicht völlig beseitigen konnte, wie nach Lage derGesetzgebung in Frankreich , hat man ihnen daher trotz ihreranerkannten Minderwertigkeit die Eigenschaft eines vollenGeldes erhalten, und man hat sich mit dieser Münze un-beschadet ihrer Unvollkommenheit behelfen können, weil erstensder Staat sowohl sich selbst als den Privaten nicht erlaubt siezu vermehren, und weil zweitens, um ihre Uuterwertigkeit un-schädlich zu machen, süllschweigend angenommen wird, daßim Interesse der öffentlichen Zahlungsfähigkeit von derEigenschaft dieser größeren Silberstücke, als dem Goldegleichwertig betrachtet zu werden, niemals ein emstlicherGebrauch gemacht werden soll.