tat-imsch-n Milnz-Zustand, auf den die Bezeichnung der hinkenden Währungmit Recht paßt. Während, wie wir eben gesehen haben, diedeutsche Reichsbank zwischen ein Fünftel und ein Sechstel ihresMetallvorrats in alten Thalern besitzt, weist der Barbestandder französischen Bank ein Verhältnis von 1200 Will. Silberzu 1600 Mill. Gold auf, und ähnlich verhält es sich mitden in den Adern des Verkehrs nach allgemeiner Schätzungbefindlichen Vorräten beider Metalle. Allerdings ist Frankreich zur Zeit ebensowenig wie Deutschland der Gefahr ausgesetzt,die krankhaften Folgen des Hinkens seiner Währung zuerleben, aber uicht weil das Verhältnis des einen Metallszum anderen in seineni Vorrate ein relativ so günstigesist wie in Deutschland , sondern vielmehr weil auf Grundalten Reichtums und alter Gewohnheiten überhaupt dasLand den größten Vorrat an Edelmetall unter allenzivilisierten Völkern besitzt und sein absoluter Goldvorratgenügt, uni allen Bedürfnissen zu entsprechen. In Belgien ,Holland, der Schweiz, von Italien nicht zu reden, ist dasVerhältnis des Goldvorrates zum Silber in den Bankenwie im Verkehr ein viel schwächeres als in Deutschland , unddennoch sind die drei erstgenannten Länder im Stande, dieGeltung ihrer Zahlungsmittel im allgemeinen auf demGleichwert mit Gold zu erhalten, eben weil dieses, wiefrüher ausgeführt, nur zum Ausgleich ausnahmsweise fürinternationale Zahlungen verlangt wird, und der Verkehrim Innern sich mit Ersatzmitteln behilft, welche vom Ver-trauen getragen werden.Unberechtigtes Wenn aus dem Vorhergehenden sich ergiebt, daß derttd°rs,rcb°ttg°genvorhandene Thalervorrat in der Reichsbank für die
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ihrung der Gold-Fähigkeit derselben in Gold zu zahlen gleichgültig ist, und^ Währung, d^. Rest im Verkehr der Scheidemünze gleichsteht, so trittdadurch der Gedanke näher, von einer gesetzlichen Maß-regel Gebrauch zu machen, welche schon im Jahre 1876