Wert des Silbers überhaupt für das Gold außer Betrachtkam. Das Silber, welches im Verkehr bleiben soll, isteben nur ein Münzzeichen und keine vollwertige Münze.Auch der Rest von Thalern , der im Verkehr geblieben ist,hat diesen Charakter, und es ist für ihre Geltung im Ver-kehr ganz gleichgiltig, ob sie im Verhältnis von 1 zu 15'jsoder zu 14 oder zu 13 ausgebracht seien. Daher erregtes ganz falsche Vorstellungen und läuft nur auf Täuschunghinaus, wenn man dem deutschen Publikum vorreden will,es leide unter der Festsetzung eines falschen Verhältnisseszwischen beiden Metallen. Ein Metall, das als frei zuprägendes Geld von der Gesetzgebung ausgeschlossen ist,verliert überhaupt seine Bedeutung im Punkt des Wert-verhältnisses zu dem Metall, welches der freien Prägungoffen und die einzige Basis der Münzen geblieben ist.Wenn dennoch in dem Münzgesetz von einem Verhältnisvon 1' 15^2 die Rede ist, so geschieht dies nur unter einenieinzigen Gesichtspunkte, nämlich dem des Ueberganges.Als das Münzgesetz gemacht wurde, hatte Deutschland dieSilberwährung; wenn es sür die Zuknnft Goldmünzeneinführen wollte, so mußte es deren Gewicht und Fein-gehalt festsetzen, und hier galt es herauszufinden,welches Gewicht an Gold zu Grunde zu legen fei, damitfür die betreffende Gewichtseinheit Gold ebensoviel Kauf-wert erzielt werde als in dem bisher gebrauchten Silber-stück, an dessen Stelle es treten sollte, enthalten war. Mitanderen Worten, die Gleichung war so zu stellen! wie vielGold muß in einem Zehnmarkstück enthalten fein, damites heute im Moment des Ueberganges genau so viel Kauf-kraft habe, wie das Silber, welches in Thalern vor-handen ist? Nur dadurch konnte herbeigeführt werden,daß Schuldner und Gläubiger, die morgen in Gold regelnsollten, was sie heute in Silber festgesetzt hatten, weder
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