42 Bis zur Abschaffung des Königtums
lung eines Richters. Wollte er aber selbst Rechtshändel schlich-ten, so vermochte er dies. Seine Gewalt über die Pfahlbürger,und alle die nicht zu den Geschlechtern der Bürgerschaft gehör-ten, hatte keine Schranken, so wenig als die eines Diktators.Über gewonnene Beute und gewonnenes Land schaltete er frei:sofern das Anrecht der Bürger auf Benutzung nicht im Wegestand. Ein Teil der erworbenen Güter fiel der Krone zu, mitwelcher weitläufige Tafelgüter verbunden waren, deren Anbaudurch Hörige, Reichtümer und ein ergebenes Gefolge gewährte.Vorsteher des geistlichen Rechts war der König nicht: die Unab-hängigkeit der Augurn ist ebenso wie diejenige der Pontificesvöllig außer Zweifel.“
Diese unklare, von Widersprüchen nicht freie, weder leben-dige auch staatsrechtlich brauchbare Anschauung ist durchMommsen überholt.
Nach Mommsen stellt sich das älteste Staatsrecht folgender-maßen dar:
Wie die Elemente des Staates die auf der Familie ruhendenGeschlechter sind, so ist auch die Form der Staatsgemeinschaftim Einzelnen wie im Ganzen der Familie nachgebildet. DemHause gibt die Natur selbst den Vater, mit dem dasselbe entstehtund vergeht. In der römischen Volksgemeinde aber, die unver-gänglich bestehen soll, findet sich kein natürlicher Herr, oder einsolcher von Gottes Gnaden, über die aus freien und gleichen Bau-ern bestehende Gemeinde. Darum wird einer aus der Bauern undHirten Mitte ihr Leiter (rex) und Herr im Hause der römischenGemeinde. Auch in späterer Zeit gibt der in oder neben seinerWohnung ewig flammende Herd und die wohlversperrte Vorrats-kammer der Gemeinde, davon Zeugnis. Dort auch ist die römi-sche Vesta und sind die römischen Penaten zu finden, die diesichtbare Einheit des Hauses darstellend, das ganz Rom einschloß.Das Königsamt beginnt, wenn das Amt erledigt und der Nach-folger bezeichnet ist, sofort und von Rechtswegen; aber Treueund Gehorsam ist die Gemeinde dem König erst schuldig, wenner die Versammlung der waffenfähigen Freien zusammenberufenund sie förmlich in Pflicht genommen hat. Alsdann hat er die