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Bis zur Abschaffung des Königtums
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den Geschlechter, und die Mitgliedschaft notwendig lebensläng-lich: beides gilt auch vom römischen Senat. Die Zahl der Rats-herrnstellen ist in Rom nicht bloß zu allen Zeiten eine feste geblie-ben, sondern auch anfänglich eine der Zahl der dem Staat angehö-renden Geschlechtsgenossenschaften notwendig gleiche gewesen, sodaß von der Verschmelzung der drei Urgemeinden, deren jede derAnnahme nach aus hundert Geschlechtsgenossenschaften bestand,die Vermehrung der Senatssitze auf die seitdem feststehende Nor-malzahl von dreihundert die staatsrechtlich notwendige Folge war.
Die Befugnis dieses Rates der Ältesten beruht auf der An-schauung, daß die Herrschaft über die aus den Geschlechtern ge-bildete Gemeinde von Rechtswegen den sämtlichen Geschlechts-ältesten zusteht, wenn sie auch, nach der schon in dem Hause soscharf sich ausprägenden monarchischen Grundanschauung derRömer, zur Zeit immer nur von einem dieser Ältesten, das ist vondem König ausgeübt werden kann. Ein jedes Mitglied des Senatsist also als solches, nicht der Ausübung, aber der Befugnis nach,ebenfalls König der Gemeinde; weshalb auch seine Abzeichen zwargeringer als die königlichen, aber denselben vollkommen gleich-artig sind: er trägt den Purpur am Gewand und den roten Schuhgleich dem König, nur daß das ganze Gewand des Königs purpurnist, dagegen das senatorische bloß einen Purpursaum (latus clavus)hat und daß die roten Schuhe des Königs höher und ansehnlichersind als diejenigen der Senatoren. Hierauf beruht es ferner, daßdie königliche Gewalt in der römischen Gemeinde überhaupt nichterledigt werden kann. Stirbt der König, so treten ohne weiteresdie Ältesten an seine Stelle und üben die Befugnisse der königli-chen Gewalt. Jedoch nach dem unwandelbaren Grundsatz, daßnur einer zur Zeit Herr sein kann, herrscht auch jetzt immer nureiner von ihnen und es unterscheidet sich ein solcher „Zwischen-könig“ (interrex) von dem auf Lebenszeit ernannten zwar in derDauer, nicht aber in der Fülle der Gewalt.
Aber nicht bloß insofern der Begriff des ewigen Königtumsin dieser Versammlung seinen lebendigen Ausdruck fand, ist sieein wesentliches Glied der römischen Gemeindeverfassung. Zwarhat der Rat der Ältesten sich nicht in die Amtstätigkeit des Königs