Teil eines Werkes 
1 (1931) Von der ältesten Zeit bis auf Kaiser Konstantin
Entstehung
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Die Bürgerschaft

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einzumischen. Seine Stellvertreter freilich hat dieser, falls ernicht im Stande war selbst das Heer zu führen oder den Rechts-streit zu entscheiden, wohl von jeher aus dem Senat genommenweshalb auch später noch die höchsten Befehlshaber stellen regel-mäßig nur an Senatoren vergeben und ebenso als Geschworene vor-zugsweise Senatoren verwendet werden. Aber weder bei derHeerleitung noch bei der Rechtsprechung ist der Senat in seinerGesamtheit je zugezogen worden: weshalb es auch in dem späte-ren Rom nie ein militärisches Befehlsrecht und keine Gerichtsbar-keit des Senats gegeben hat. Aber wohl galt der Rat der Altenals der berufene Wahrer der bestehenden Verfassung selbst gegen-über dem König und der Bürgerschaft. Es lag deshalb ihm ob,jeden auf Antrag des Königs von dieser gefaßten Beschluß zuprüfen und, wenn derselbe die bestehenden Rechte zu verletzenschien, demselben die Bestätigung zu versagen; oder, was dasselbeist, in allen Fällen, wo verfassungsmäßig ein Gemeindebeschlußerforderlich war, also bei jeder Verfassungsänderung, bei derAufnahme neuer Bürger, bei der Erklärung eines Angriffskrieges,kam dem Rat der Alten ein Veto zu. Allerdings darf man dieswohl nicht so auffassen, als habe die Gesetzgebung der Bürger-schaft und dem Rat gemeinschaftlich zugestanden, etwa wie denbeiden Häusern in dem heutigen konstitutionellen Staat: derSenat war nicht sowohl Gesetzgeber als Gesetzeswächter undkonnte den Beschluß nur dann cassieren, wenn die Gemeinde ihreBefugnisse überschritten, also bestehende Verpflichtungen gegendie Götter oder gegen auswärtige Staaten oder auch organischeEinrichtungen der Gemeinde durch ihren Beschluß verletzt zu ha-ben schien. Immer aber bleibt es von größtem Gewicht, daß zumBeispiel, wenn der römische König die Kriegserklärung beantragtund die Bürgerschaft dieselbe zum Beschluß erhoben hatte, auchdie Sühne, welche die auswärtige Gemeinde zu erlegen verpflichtetschien, von derselben umsonst gefordert worden war, der römischeSendbote die Götter zu Zeugen der Unbill anrief, und mit denWorten schloß:darüber aber wollen wir Alten Rat pflegen da-neim, wie wir zu unserem Rechte kommen; erst wenn der Rat derAlten sich einverstanden erklärt hatte, war der nun von der Bür-

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