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90 Von der Abschaffung des Königtums bis 91 v. Chr.
zwischen Römern und Latinern zu lösen. Ein Senatsbeschluß ver-ordnete, es sollten die von dem einen Volk in das andere verheira-teten Frauen die Wahl haben, ob sie bei ihren Männern bleibenoder in ihre Heimat zurückkehren wollten. Und siehe, alle Röme-rinnen verließen ihre latinischen Männer und kehrten zu ihrenEltern zurück; alle Latinerinnen, mit Ausnahme von zweien, blie-ben in Rom . Im Jahre 496 endlich kam es zum wirklichen Aus-bruch des Krieges, den die Schlacht am See Regillus entschied.
Die Überlieferung erzählt von dieser Schlacht:
Während der Schlacht hatte der römische Oberfeldherr Po-stumius den Dioskuren einen Tempel gelobt, und zwei Jünglingeauf weißen Rossen hatten an der Spitze der römischen Geschwadergekämpft. Als die Schlacht vorbei war, und der Diktator nachihnen suchen ließ, sie für ihre Tapferkeit zu belohnen, konnten sienicht mehr aufgefunden werden. Dagegen erschienen sie, vomTreffen weg, noch ehe die Verfolgung der Feinde beendigt war,auf schweißtriefenden Rossen mit Staub und Blut bedeckt zu Rom ,wo sie auf dem Forum den Sieg der Römer verkündigten, und ihrePferde im Quell der Juturna wuschen. Hierauf verschwanden sieund wurden nicht mehr gesehen. Man erkannte in ihnen die Dios-kuren, und errichtete diesen an der Stelle, wo sie erschienen waren,beim Quell der Juturna, den Tempel, den ihnen Postumius wäh-rend der Schlacht gelobt hatte.
Der sog. Cassische Bundesvertrag wurde im Jahre 493 durchden römischen Konsul Spurius Cassius mit dem latinischen Städte-bund abgeschlossen zur Wiederherstellung der alten Gleichheit undGegenseitigkeit (foedus aequum) und enthielt nach dem Berichtdes Dionysius folgende Bestimmungen:
Erstlich: zwischen den Römern und sämtlichen Städten derLatiner soll Friede sein, so lange Himmel und Erde stehen; keinTeil soll den andern bekriegen oder von auswärts Feinde herbei-ziehen, oder angreifenden Feinden sichere Straße gewähren. Zwei-tens: wer mit Krieg überzogen wird, dem soll der andere Teil mitaller Macht Beistand leisten. Drittens: die Beute, und was in ge-