Teil eines Werkes 
1 (1931) Von der ältesten Zeit bis auf Kaiser Konstantin
Entstehung
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Innerpolitische Geschichte

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Bedrückung, namentlich die ihnen in unerträglichem Maße aufge-bürdeten Lasten des Kriegsdienstes und die Hätte des Schuld-rechtes, welches dem Gläubiger persönliche Gewalt (Schuldknecht-schaft) über den Schuldner gab. Diese Erbitterung wurde ver-mehrt durch wachsende Armut und zunehmende Nahrungsnot,Anschwellen der Schuldenlasten und Aussichtslosigkeit wirtschaft-licher Verbesserung, solange die Ausschließung der Plebejer vonden Zuteilungen aus den Staatsländereien (ager publicus) dauerte.

Die Plebejer erhoben sich im Herbst des Jahres 494 ingeschlossenem Aufstand, verweigerten den Kriegsdienst, zogenaus Rom aus, und lagerten sich vor Rom auf demheiligen Berg(mons sacer), welcher 4 Km., von der Porta Pia entfernt, am jen-seitigen Ufer de Anio liegt, 37 m über dem Meeresspiegel. Diesist die berühmte erste secessio plebis in montem sacrum. DiePlebejer schickten sich an, eine neue Stadt zu gründen. InnerhalbRoms hielten sie noch den mons Aventinus, nahe dem Kapitolbesetzt.

Die Patrizier leiteten versöhnliche Verhandlungen ein undschickten als ihren Vertreter den bei Patriziern wie Plebejernbeliebten Konsul des Jahres 503, Menenius Agrippa . Diesersprach auf dem heiligen Berg zu der plebejischen Masse und ge-wann sie, laut der Überlieferung (Livius II, 32), besonders durchden Vergleich des Aufstandes der Plebejer mit einem Streike derGlieder des menschlichen Körpers gegen den Magen, durch wel-chen die Glieder zu der Erkenntnis gebracht wurden, daß der Ma-gen nicht Nur-Genießer, sondern das wichtigste Organ für dieErnährung der Glieder sei.

Die Plebejer erklärten sich bereit zurückzukehren unter Be-dingungen, unter welchen die wichtigsten waren: Erlaß derdrückendsten Schulden und Einsetzung von plebejischen Schutzbe-amten für die Plebejer, nämlich: 2 Volkstribunen (tribuni plebis)und als deren Gehülfen 2 Volksaedilen (aediles plebis).

Diese Bedingungen wurden von den Patriziern angenommen.Sie wurden in den Formen eines völkerrechtlichen Vertragesfoe-dus vereinbart, von beiden Teilen feierlich beschworen und reli-giös geweiht, deswegenlex sacrata (leges sacratae) geheißen.