mit den überlebten Gewalten der Volksherrschaft und der Se-natsherrschaft.
XV
Unmittelbar an die Unterwerfung Spaniens durch P. Cor-nelius Scipio Africanus Numantinus (185—129) schlossen sichjene, den Namen der Gracchen tragende Bewegungen an, welche12 Jahre lang die Stadt Rom zum Schauplatz revolutionärerRechtsbrüche und leidenschaftlichster Kämpfe machte, in wel-chen Ströme des Blutes flössen.
Tiberius Sempronius Gracchus trat 3ojährig am 10. De-zember 134 das Amt des Volkstribunen an, um den Sturmlaufgegen die Senatspartei mit dem Antrag einer durchgreifendenGesetzgebung zu beginnen, welche das Los der unteren Ständedurch ausgiebigen Anteil an den großen Staatsländereien ver-bessern sollte. Die Anträge lauteten auf Erneuerung des in Ver-gessenheit geratenen „Lizinischen Ackergesetzes“ (lex Licinia)von 366, welches verbot, daß ein Bürger mehr als 500 Morgen(jugera) Staatsland in Besitz habe. Der diesem Gesetz zuwider-laufende Mehrbesitz sollte eingezogen und in Gestalt unveräußer-licher Bauerngüter von je 30 Morgen gegen mäßigen Zins anärmere Bürger verteilt werden. Diese Anträge (mit etlichen Mil-derungen für die durch die Rückgabepflicht betroffenen Grund-besitzer versehen) waren an sich nicht ausschweifend. Die Aus-führung mußte aber größten sozialen, übrigens auch administra-tiven, Schwierigkeiten begegnen und äußerst aufreizend wirken.Die Einbringung wurde von Gracchus vorbereitet durch eine de-magogische Propaganda, nicht ohne Übertreibungen mit Appel-len an die Volksgunst, welche umso wirksamer waren, als sie vonÜberzeugung und in hohem Maße gewinnenden persönlichen Ei-genschaften getragen waren. Gracchus gewann die Volksgunstin solchem Maße, daß er es wagen durfte und es wagte, demsenatorischen Widerstand die Revolution entgegen zu stellen.Als seine Gesetzesvorschläge durch den Einspruch des (durchsachliche Überzeugung bewogenen) Volkstribunen M. Octaviuszu Fall gebracht wurden, erneuerte Gracchus ihn unter Hinzu-