Teil eines Werkes 
1 (1931) Von der ältesten Zeit bis auf Kaiser Konstantin
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Der B u n d e s g e n o s s e n k r i e g

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Etrurien und Umbrien, etwa von Luna am ligurischen bis Ari-minum am adriatischen Meer. Scharfe örtliche Grenzen der ein-zelnen italischen Landschaften und Völker bestanden nicht. Be-stimmend waren die Gruppen der Städte, welche als selbständigeGemeinwesen bestanden, aber meist in kleineren oder größerenEidgenossenschaften auf Grund Stammes- oder volksmäßiger Zu-sammengehörigkeit verbunden waren. Die einzelnen Städte hat-ten meist Bürgerverfassungen, ähnlich der römischen. Darausergab sich, daß die Aufnahme der Italiker in die römische Bür-gergemeinde durch Verleihung des Bürgerrechtes an die Städteals solche (Gemeinden) erfolgte, und zwar derart, daß im allge-meinen die Bürger dieser Gemeinden (nicht die Einwohner) dasrömische Bürgerrecht erhielten. In den Gebirgen, namentlich inMittelitalien , wohnten viele kleinere Stämme, zum Teil mit ein-heitlichen Namen zusammengefaßt (wieUmbrer,Samniter),heitlichen Namen zusammengefaßt in den Ebenen größere Volks-einheiten wie Etrurer, Lukaner, Bruttier.

Das Verhältnis aller Bundesgenossen zu Rom war insoferndas gleiche, als sie verpflichtet waren, Soldaten gemäß dem rö-mischen Anfordern zum Kriegsdienst zu stellen. Das Zahlen-verhältnis der römischen und der italischen Soldaten (welche mit-einander ein einheitliches Heer bildeten) war vor 133 v. Chrdieses, daß neben 400 000 waffenfähigen Bürgern 5 bis 600 000Bundesgenossen standen, eine Proportion, welche sich bald starkzu Ungunsten der Bundesgenossen änderte. Um 90 v. Chr. ka-men auf einen Bürger zwei Bundesgenossen.

Auch in anderer Hinsicht hatte sich seit dem HannibalischenKriege (218201) der Schwerpunkt der militärischen Lasten zuUngunsten der Bundesgenossen verschoben. Namentlich seit denGracchen wardas ursprünglich leidliche Abhängigkeitsverhält-nis der Bundesgenossen in die drückendste Knechtschaft umge-schlagen (Mommsen). Die in älterer Zeit tatsächlich beste-hende Aussicht für die Schulter an Schulter mit den Römernkämpfenden Italiker, zu besserem Recht zu kommen, das heißtdas römische Bürgerrecht zu erlangen, war jetzt so gut wievöllig gesperrt. Nachdem im Jahre 126 die Senatspartei die