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Ausweisung sämtlicher Nichtbürger aus der Hauptstadt kraftGesetzes erreicht hatte, stellte im Jahre 126 Marius FulviusFlaccus, der Freund der Gracchen, als Konsul den Gesetzesan-trag, es solle jedem Bundesgenossen verstattet sein, das römischeBürgerrecht zu erbitten, und es solle über diese Bitte in den Ko-mitien abgestimmt werden. Dieser Gesetzesvorschlag wurdeabgelehnt.
Auf diese Ablehnung erfolgte eine Reaktion von unerwarte-ter Heftigkeit und mit erschütternder Kraft von Seiten einerder angesehensten und mächtigsten Bundesgenossenstädte.
III.
Fregellae, nahe dem Liris-Fluß und der latinisch-kampa-nischen Paßhöhe gelegen, war eine latinische Kolonie von höch-ster Bedeutung, die gewöhnliche Wortführerin für sämtliche la-tinische Kolonien in den Verhandlungen mit Rom , seit derSchlacht von Beneventum (275). Fregellae erklärte an Rom den Krieg.
Es war der erste Fall einer ernstlichen italischen Schilder-hebung gegen Rom . Dem sofort gegen Fregellae entsandtenPraetor Lucius Opimus gelang es durch den Verrat eines Fre-gellaners, des Ouintus Numitorius Pullus, der empörten StadtHerr zu werden. Sie wurde zerstört, die Einwohnerschaft wurdezerstreut, die Stadtverfassung aufgehoben.
Als die in großem Stil auf die Reception der Bundesge-nossen gerichteten Anträge des M. Livius Drusus durch dessenmeuchlerische Ermordung verwaisten, lohte das Feuer des Auf-ruhrs, welches in Fregellae durch Verrat gelöscht ward, in As-culum auf, entzündet durch das abgeschmackte und hirnlose Miß-verhalten jenes Prokonsuls, welchen die Verständnislosigkeit desrömischen Senates als Spion und Beschwörer antirömischer Um-triebe gegenüber jenen marsischen Stadtbauern für geeignet hielt.
IV.
Im ersten Jahr des Marsischen Krieges war der Kampf ingefährliche Nähe der Hauptstadt getragen worden, indem die