Der Bundesgenossenkrieg
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römische Front bis an den kleinen Fluß Tolenus zurückgedrängtwar, welcher nicht weiter als 20 km. östlich von Tivoli südnörd-lich im Sabinergebirge fließt. Am 11. Juni 90 wurde dort dasrömische Heer (8000 Mann mit dem Konsul Lupus ) teils nieder-gemacht, teils in den Fluß gesprengt. Der Konsul und viele nam-hafte Bürger wurden von dem Schlachtfelde her als Leichenin die Hauptstadt zurückgebracht und daselbst bestattet. DieBeamten legten zum Zeichen der öffentlichen Trauer den Purpurund die Ehrenabzeichen von sich. Die Regierung befahl denhauptstädtischen Bewohnern sich in Massen zu bewaffnen.
Die äußerste Gefahr für die Hauptstadt wurde durch Er-folge der beiden römischen Hauptheere beseitigt. Aber die Stim-mung der Siegesgewißheit war aus Rom gewichen.
Man rechnete mit Konzessionen an die Bundesgenossen.
Aus dieser Lage ging die von den Demokraten ergriffeneInitiative zur Verleihung des römischen Bürgerrechtes an dieBundesgenossen hervor.
Der Konsul L. Julius Caesar brachte (90) ein Gesetz (lexJulia) durch, welches das römische Bürgerrecht den Bürgern allerderjenigen italischen Bundesgemeinden verlieh, welche bis dahinRom noch nicht offen abgesagt hatten.
Die am 10. Dezember 90 ihr Amt antretenden Volkstribu-nen Marius Plautius Silvanus und Gajus Papirius Carbo brach-ten im Jahre 89 ein Gesetz durch, welches nach ihnen „lex Plau-tia Papiria“ (bei Cicero auch: „Silvani lex et Carbonis“) hieß,und welches das römische Bürgerrecht nicht nur allen Bundes-genossen verlieh, welche Rom noch nicht offen abgesagt hatten,sondern dasselbe auch jedem in Italien eingebürgerten und wohn-haften Mann verlieh, welcher sich innerhalb 60 Tagen bei einemzuständigen römischen Beamten als Bürger anmeldete. Dem Ge-setz war eine Klausel angehängt, demzufolge die Bundesgenossenin besondere Bürgerlisten eingetragen wurden, und daß eine An-zahl von neuen Tribus (man weiß nicht, ob 8 oder 15) gebildetwurden, auf welche sie verteilt werden sollten.
Neomario, Geschichte der Stadt Ä Rom
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