180 Rom und Italien von öl bis 29 v. Chr.
ort und Wirken verlegen, um die höchsten Ehren und die größtepersönliche Geltung zu gewinnen. Das Stimmrecht der romfrem-den „Italiker“ (was sie doch trotz allem im Unterschied von denRömern blieben), konnte gegenüber den in Rom wohnenden Bür-gern (den alten und den neuen) ernstlich nicht ins Gewichtfallen.
Dies alles war den Bundesgenossen bewußt, und darumwaren sie keineswegs zufrieden mit dem Diktat, und kämpftenteilweise offen, teilweise unter der Hand noch lange nach demJahre 88 weiter, das zu erreichen, was sie schon vor dem Jahre90 geplant hatten: die Stadt Rom mußte ausgemerzt und an ihreStelle mußte eine andere Stadt Rom , nämlich Corfinium gesetztwerden, und zwar als „Stadt Italia “. Man hatte schon Münzenmit dieser Aufschrift geprägt, welche dasselbe Götterbild trugenwie die römischen Münzen.
Was den Bundesgenossen das römische Bürgerrecht alshöchsten Vorteil gewährte, war nicht das Stimmrecht, sonderndie allgemeine rechtliche Gleichstellung im Privat- und im öffent-lichen Recht, insbesondere Freizügigkeit nach Rom und in dieProvinzen, das unbeschränkbare Recht, überall Privateigentum zuerwerben, Handel, Gewerbe, Schiffahrt, Bergbau, und Landwirt-schaft überall zu betreiben. Aber gemindert wurden diese Vor-teile durch das Opfer der nationalen und städtischen Selbstän-digkeit, das heißt durch den Verlust dessen, wofür man gelebt,gekämpft, Not und Tod auf sich genommen hatte. Dieser Ver-lust war für die einzelnen Städte und Völker sehr verschieden.Die Etrurer und Umbrier trugen ihn leicht, die Süditaliker unddie kleinen Gebirgsvölker sehr schwer.
Für Rom andererseits bedeutete der Ausgang des Bundesge-nossenkrieges den lange genug hingehaltenen Zusammenbruchnicht nur der Senatsherrschaft wie der Volksherrschaft, sonderndes republikanischen Regierungssystems, ja, der gesamten staatli-chen und nationalen Eigenart. Es war evident geworden, daßdas Heer und die Heerführer es waren und noch mehr werdenwürden, welche fortan herrschten. Es wurde, wie die Gattin des