Sulla
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Einziehung des Grundbesitzes, systematisches Abbrennen, Mor-den, Verwüsten der Landschaften, wodurch Entvölkerung undVerödung der gesegnetsten Landstriche Italiens für die Zeit vonMenschengeschlechtern herbeigeführt wurde.
V.
Kurz nach der kollinischen Schlacht wurde auf Antrag desInterrex L. Valerius Flaccus durch Volksbeschluß dem Sulla dieDiktatur übertragen, welche er dann bis 79 inne hatte, nachdemer für das Jahr 80 sich selbst und seinen Waffengenossen Q. Me-tellus (Sohn des Caecilius Metellus Numidicus ) zu Konsuln hattewählen lassen, worauf er sich im Jahre 79 in das Privatlebennach Puteoli zurückzog, wo er im Jahre 78 starb.
Als Diktator nahm Sulla eine Revision des gesamten Staats-wesens vor. Deren Ergebnisse wurden in einer Reihe von Geset-zen niedergelegt, welche in den Jahren 82 bis 80 verkündet wur-den und als „Leges Corneliae“ bezeichnet werden. Neben derSchaffung positiver Staatseinrichtungen (das cisalpinische Gal-lien wird Provinz, generelle Vorschriften über die Provinzen,Schaffung der Militärkolonien, Fortbildung des Strafrechts, Ver-mehrung der Strafgerichtshöfe (quaestiones perpetuae), Vermeh-rung der Zahl der Senatsmitglieder, der Praetoren, der Quaesto-ren, der Pontifices, der Auguren) stehen als Hauptstücke Gesetzeüber die Zuständigkeiten des Senates, der Komitien, der Volks-tribune, der Censoren.
Die Aufnahme, welche die Sullanische Verfassung in Rom und in Italien fand, war zunächst nicht so ablehnend, wie manhätte erwarten können. Die Methode, welche Sulla befolgte, wardie, daß er alle Einrichtungen bestehen ließ und sie nur prak-tisch herabsetzte und derart schwächte, daß der Erfolg der Ein-richtungen noch weit mehr, als bisher, in Rom von den Männernabhing, welche sie handhabten. Der Sinn dieser sogenanntenVerfassung wird von Freunden des Sulla mit der Wendung cha-charakterisiert „Könige sind besser als schlechte Gesetze“. Einneuzeitlicher Geschichtsforscher hat gesagt, daß es sich in derSullanischen Gesetzgebung um eine vollständige Wiederauf-