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lator perpetuus“ lebenslänglich. Th. Mommsen charakterisiertdiese Diktatur: „Diese Diktatur ist nicht die der alten Verfas-sung, sondern das nur in dem Namen mit dieser zusammentref-fende höchste Ausnahmeamt, ein Amt, dessen Kompetenz nichtdurch die verfassungsmäßigen Ordnungen über das höchste Ein-zelamt, sondern durch besonderen Volksschluß festgestellt war,und zwar dahin, daß der Inhaber in dem Auftrag, Gesetze zuentwerfen und das Gemeinwesen zu ordnen, eine rechtlich unum-schränkte, die republikanische Teilung der Gewalten aufhebendeAmtsbefugnis empfing. Es sind nur Anwendungen von dieserallgemeinen Befugnis auf den einzelnen Fall, wenn dem Macht-haber das Recht, ohne Befragen des Senates und des Volkes überKrieg und Frieden zu entscheiden, die selbständige Verfügungüber Heere und Kassen, die Ernennung der Provinzialstatthalterübertragen wurden.“
Neben dieser zusammenfassenden Charakterisierung derDiktatur muß auf zwei Momente hingewiesen werden, welcheCaesar als besondere Bestandteile seiner staatsrechtlichen Macht-stellung zur Geltung brachte: daß er den Tribunen des Volkesin deren persönlicher Unverletzbarkeit gleichgestellt, und daß dieTmperatorenbenennung dauernd an seine Person geknüpft undneben den sonstigen Amtsbezeichnungen von ihm als Titel ge-führt wurde.
Kapitel IV.
Caesars Werk. Sein Tod.
i.
achdem im Jahre 49, Caesar, von Rom noch abwesend,auf Antrag des Praetors M. Aemilius Lepidus durcheine unregelmäßige Volksversammlung zum Diktatorgewählt war, nahm er die Diktatur an, legte sie abernach 11 Tagen wieder nieder, um Rom zu verlassen. Er ließ sichaber für das Jahr 48, zusammen mit P. Servilius Isauricus zumKonsul ernennen und begab sich sodann noch vor Ablauf des