Caesars Werk. Sein Tod
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sönlich einen Nachfolger zu bestimmen oder auch nur zu emp-fehlen. Es lebte in ihm, wie wir wissen, der Wunsch, daß seinGroßneffe Octavius einst das Reich monarchisch regiere, und zwarim Sinn seiner eigenen Regierung. Er hat aber bei Lebzeiten dasBekanntwerden dieses Wunsches, vollends seine direkte Äußerunggänzlich vermieden. Anstatt dessen hat er lediglich dietestamentarische Adoptionserklärung hinterlassen, welche auchder Adoptierte tatsächlich erst nach dem Tode Caesars erfuhr.Durch echt Caesarische Zurückhaltung und Anpassung an dasSchicksal überließ er es dem Lauf der Dinge, das heißt der schick-salmäßigen Erprobung des Octavius, darüber zu entscheiden, obder adoptierte Octavius Caesar nur heißen, oder ob er es seinwerde. Der Erfolg konnte kein sofortiger und unbedingter sein.Derselbe zeigte sich erst als das Ergebnis I4j'ähriger, nach demTode Caesars geführter Kämpfe des Octavianus . Dann aber er-füllte und übertraf der Erfolg die weitestgehenden Erwartungen,welche die Freunde des Caesarischen Staatsregimentes hegenkonnten. Gajus Julius Caesar Octavianus wurde Imperator Cae-sar Augustus nach dem Vorbild der unter dem Namen des Prin-zipates aufgenommenen Caesarischen Regierungsform.
In der Nachfolger frage folgte Augustus getreulich dem Vor-bild seines Vorgängers, und dieser wurde denn auch von den wei-teren Nachfolgern durch den Brauch befolgt, daß der Monarchals künftigen Imperator seinen Sohn, in Ermangelung eines sol-chen einen Adoptivsohn designierte.
Diesem Beispiel entspricht das gesamte Verhältnis der Au-gusteischen Verfassung zu dem Caesarischen Staatsregiment.Auf dem Wege über das Triumvirat vom Jahre 43 succedierteAugustus im Jahre 31 in das Imperium Caesars, mit dem for-mellen Unterschiede, daß an die Stelle der Diktatur zunächst dasständige Konsulat, sodann die in der Literatur als „das allgemeineprokonsularische Imperium“ bezeichnete allgemeine Staatsgewalttrat.
nen Bürger ist. Dies ist durch zahllose zeitgenössische Stellen belegt, vondenen nur beispielsweise die Äußerung Ciceros angeführt sei, daß dieKraft von Caesars Diktatur die gleiche sei, welche schon der KöniglichenGewalt innegewohnt habe („quae jam vim regiae potestatis obsederat')-