Entwicklung des Wohnungslebens
251
stratien, deren Gesamtlänge in Rom etwa 14 km betrug, in dieserGesamtlänge zu beiden Seiten von diesen Häuserreihen beglei-tet denken.
Wir müssen annehmen, daß die Häuser mit ihrer der Straßezugevvendeten Seite bis hart an die Straße reichten, deren Ver-lauf geradezu durch die Häuserfronten bestimmt war. Da dieHäuser vielfach schief nebeneinander standen, so schlossen sieden gradlinigen Verlauf und die gleichmäßige Breite der Stra-ßen aus.
Jahrhunderte lang stand jedes Haus von jedem Nachbar-haus getrennt, mindestens durch den „ambitus“, einen Zwischen-raum von 5 Fuß Breite, welcher von dem Zwölftafelgesetz sank-tioniert war und mit dem Regenablauf der Dächer zusammenhing.
Die Straßenbreite war sehr gering.*) Sie betrug im all-gemeinen nicht mehr als 4,5 bis 5 m. Nur die größten Haupt-straßen erreichten eine Breite von 6,5 m.
Der Mangel baupolizeilicher Vorschriften für die Straßen,welchem erst Caesar abhalf, ermöglichte es den Straßenanwoh-nern, an ihre kahle Hauswand, ohne Fenster, jede Art von Bu-den, Werkstätten, Tabernen, Verkaufständen, insbesonderegemauerte Ladentische anzubauen. So konnte auf der Straßevor jedem Hause jedes Gewerbe geübt werden. Die dadurchentstehende Unruhe und das gesamte Gedränge auf der Straßewird von dem Dichter Martialis (f 101 n. Chr.) folgender-maßen geschildert: „Ganz Rom war eine große Taberne gewor-den. Alle Straßen von Krämern und Händlern, Fleischern,Schenkwirten und Barbieren in Beschlag genommen. Man sahkeine Hausschwellen mehr. Hier hingen am Pfeiler der Schenkeangekettete Weinflaschen, dort schwang mitten im dichtesten Ge-dränge der Barbier sein Schermesser. Dampfende, rußge-schwärzte Garküchen nahmen die ganze Breite einer Straße ein.Prätoren waren gezwungen, durch den Kot des Fahrdammes zuwandeln.“
Eine vielsagende altrepublikanische Vorschrift war es, daßWagen bei Tage auf den Straßen grundsätzlich nicht fahren
: ) Vgl. Jordan a. a. O. Bd. I S. 492.