252 Baugeschichte der Stadt Rom bis 14 n. Chr.
durften. Eine Ausnahme galt für die Vestalinnen, für Fahrtenim Staatsdienst, sowie für besondere Gelegenheiten wie die Tageder öffentlichen Spiele. Allgemein zugelassen war das Fahrender Markt-, Bauern- und Müllwagen.
Für die Straßenreinigung gab es seit ältester Zeit eigeneBeamte, „viis in urbe purgandis“, mit deren Tätigkeit wohl dieZulassung der Müllwagen auch bei Tage zusammenhing.
V.
Wir gehen über zu den Nebenstraßen. Dabei greifen wirüber die Zeitgrenze des Jahres ioo v. Chr. hinaus.
Wenn wir hier von Nebenstraßen sprechen, so muß sofortklargestellt werden, daß unter diesen Nebenstraßen nicht etwaStraßen zu verstehen sind, welche in Ergänzung der Hauptstra-ßen, von diesen abgehend, die Wohnungsviertel durchschnittenund sich bis zu einer andern Hauptstraße fortsetzten. SolcheStraßen gab es nicht. Das in den Ring der Servianischen Mauereingespannte System der Hauptstraßen erschöpfte das Straßen-netz. Die die großen Maschen dieses Netzes bildenden zehn biszwölf Wohnungsviertel waren zwar mit Häusern gefüllt, abernicht durch von Hauptstraße zu Hauptstraße durchgehende Nef-benstraßen durchschnitten. Dagegen waren die Fronten derHauptstraßen von Zugängen durchbrochen, welche in die Woh-nungsviertel hineinführten und vor denen jeder einen sogenann-ten vicus eröffnete, das heißt eine Sondersiedlung, deren aus-schließlicher Eingang und Ausgang jener Ausschnitt aus derHäuserfront bildete. In älterer Zeit waren diese Zugänge mitToren versehen.
Die Größe der vici war sehr verschieden, ebenso wie ihreGestaltung. Manche derselben erschöpften sich in einer einzi-gen kürzeren oder längeren .Sackgasse. Die meisten aber ent-hielten Straßenabzweigungen und Straßenverästelungen, zumTeil von komplizierter Art. Ihre Zahl wuchs mit der Zeit undbetrug unter Augustus mehrere Hundert. Die XIV. Augustei-sche Region umfaßte nach der übereinstimmenden Nachricht des