Teil eines Werkes 
1 (1931) Von der ältesten Zeit bis auf Kaiser Konstantin
Entstehung
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Die Kaiser

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inäf.i bestimmten sachlichen Gesichtspunkten, um von hier ausScheinwerfer auf charakteristische Züge der einzelnen Kaiserzu richten.

Wir erinnern uns, wie aus der Augusteischen Republik dieAugusteische Verfassung wurde, und welchen Erfolg die Bestre-bungen des Augustus hatten den Senat zu reformieren und zustärken. Augustus hatte aber, nachdem er die Ernennung derKonsuln an sich selbst gezogen hatte, dem Volke eine beträcht-liche Zuständigkeit Vorbehalten, nämlich die Wahl der Praetorenund der anderen Magistrate. Einer der ersten Regierungsaktedes Tiberius war die Übertragung aller Wahlen von den Comi-tien auf den Senat. Tiberius soll sich dabei laut einer von an-derer Seite bestrittenen Nachricht, auf den ausdrücklichenWunsch des Augustus berufen haben. Gleichviel, die Maßnahmefand im Senat keine Mißbilligung und im Volk keinen Wider-stand. Auch dachte man offenbar gar nicht daran, auf dieseVerfassungsänderung, welche die Beseitigung des letzten Restesstaatsrechtlicher Bedeutung der Volksversammlung bedeutet, dieForm des Gestzes anzuwenden. Es ist sogar möglich, daß Tibe-rius einfach stillschweigend die Comitien ausgeschaltet hat unddie Wahlen des Jahres 15 durch den Senat hat vornehmen lassen.

Tiberius war mit diesem Vorgang Alleinherrscher gewor-den, da der Senat, wie vorher unter Augustus, so erst recht unterTiberius , Instrument in der Hand des Princeps Caesar ImperatorAugustus war.

Es muß bemerkt werden, daß die neue Verfassung, weitentfernt innerlich befestigt zu sein, immer wieder Erschütterun-gen ausgesetzt war, im Sinne der Wiederherstellung zwar nichtder Volksmacht, aber der Senatsmacht. Th. Mommsen , Rö-misches Staatsrecht, Bd. III, Abt. III, S. 1253 schreibt:AlleDynastien haben geendigt durch den Versuch der Erneuerung desSenatregiments, sowohl die der Julier wie der Claudier, nichtminder die der Descendenten Nervas.