Die Umgebung der Kaiser
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mit ihnen zu opfern und zu beten. Dann folgte der Besuch vonKlienten und Ratsuchenden, Geschäftsfreunden und Bittstellern.Dieser Empfang gestaltete sich in vornehmen Häusern zu einemfeierlichen Morgenempfang, welchen man salutatio nannte. Diezur Klientel gehörenden Besucher fanden sich möglichst früh, oftschon vor Tagesanbruch, ein, um dem Hausherrn, den sie spre-chen wollten und der sie erwartete, im eigentlichen Sinn zuvor-zukommen. Mit dem Zunehmen des Umfanges und der Bedeu-tung der Klientelen entwickelte sich die salutatio zu einer der her-vorragendsten Erscheinungen im römischen Privatverkehr.
In der Baugeschichte Roms hat der Morgenempfang derKlienten eine besondere Rolle gespielt. Das Bedürfnis der früh-morgens vor dem Hause des Patronus sich versammelnden Klien-ten erheischte einen Warteplatz vor der Tür, der Schutz gegenWind und Wetter bot. Diesem Bedürfnis entsprach es, daß dieHaustüren der unmittelbar an einer Straße liegenden Häuser ineine Nische zurückgezogen und der Zugang zu dem um einigeFuß erhöhten Niveau des Hausinnern, durch mindestens zweibreite Stufen vermittelt wurde. Wenn dieser Platz für die War-tenden nicht ausreichte, wurde die Haustür früh geöffnet, unddie Klienten konnten in das hinter ihr liegende Vestibulum tre-ten. Beim Bau von größeren Häusern und Palästen wurden spä-ter Vorplätze oder Hallen als Versammlungsorte der Klientengeschaffen.
Eine der charakteristischen Züge in dem Auftreten des Au-gustus war dessen Bestreben, seine Lebensformen nicht anderszu gestalten als diejenigen eines wohlgestellten Bürgers, seinHaus und dessen Leben nicht anders eiuzurichten als ein großesPrivathaus. Dem entsprach es, daß er Audienz in Gestalt desMorgenempfanges erteilte, wie es die Senatoren taten. Bei ihmhieß der Morgenempfang „salutatio Caesaris“. Wie sich wäh-rend der ersten Zeit seiner Regierung in seinem damaligen be-scheidenen Wohnhaus die salutatio abgespielt hat, wissen wirnicht. Später hat er die Morgenempfänge in Schranken gehal-ten, im wesentlichen nur die Senatoren zugelassen und deren Er-cheinen nur als zeremoniellen Ausdruck ihrer Ergebenheit be-
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