326 Rom als Kalserresiddnz u. Reichshauptstadt 14 ' — 324 n. Chr.
dern auch die Wahrnehmung der Kanzlei- und Geschäftsverwal-tung insbesondere auch die Rechnungs- und Kassenführung sowiedie Staatskorrespondenz.
Augustus hat sich durchaus dagegen gesträubt, seinen Haus-halt und die Verwaltung seiner Geschäfte über das allernotwen-digste hinaus zu erweitern oder sonst etwas einzuführen, was andie Höfe der orientalischen Fürsten erinnerte. Gänzlich ausge-schlossen war für ihn auch ein Apparat von Verwaltungsbeamtenbei Hofe, wie er dann unter Caligula, Claudius, Nero, sich ent-wickelt hatte und schließlich durch Hadrian dauernd organisiertwurde. *)
Kaiser Vitellius stellte als erster anstatt Freigelassener Rit-ter in den Hofdienst ein. Die folgenden Kaiser hielten an dieserPraxis nicht fest. Hadrian aber machte aus den alten kaiserli-chen Palastposten große Staatsämter mit Magistratscharakter,welche den Freigelassenen verschlossen waren. Ausgenommenwar der Posten des Oberkämmerers („Vorgesetzter des heiligenSchlafgemachs“ „praepositus sacri cubiculi“), eine Stelle, die nachder in den letzten Jahrhunderten sich vollendenden Orientalisie-rung des Flofes gewöhnlich mit Eunuchen besetzt wurde.
Daß es überhaupt möglich gewesen ist, die zweifellos vonAnfang an ungeheuer große Masse von mechanischen, techni-schen, formalen, kleinlichen Dingen, welche die kaiserliche Imme-diatregierung mit sich brachte, im Rahmen des Privathaushaltesdes Kaisers mit Sklaven und Freigelassenen abzuwickeln, erklärtsich durch zweierlei Umstände, welche hier hervorgehoben wer-den müssen.
Der erste dieser Umstände beruht in dem hohen Niveau undder großen Zahl der zur Auswahl des Kaisers stehenden Sklavenund Freigelassenen. Menschenkenntnis und Lebenserfahrung so-wie ein unübertroffener Horizont der Lebensanschauung gewähr
*) Die Hauptämter der späteren kaiserlichen Hofhaltung, deren Aufga-ben unter Augustus tatsächlich von dessen Sklaven und Freigelassenen wahr-genommen sein müssen, seien hier sogleich genannt: Finanzamt („a rationi-bus"), Sekretariat („ab epistoiis“), Bittschriften- und Beschwerde-Amt („alibellis“), Kulturamt („a studiis“), Kämmerei („a cubicuio“).