Teil eines Werkes 
1 (1931) Von der ältesten Zeit bis auf Kaiser Konstantin
Entstehung
Seite
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330 Rom als Kaiserresidenz u. Reichshauptstadt 14 324 n. Chr.

Kapitel 111.

Die Regierungstätigkeit der Kaiser.

i.

uch wenn wir nur die Tatsache der durch die gesamteLage des Reiches unaufhörlich geforderten allge-meinen Kriegsbereitschaft zu Lande und zu Wasserkennten, ohne genaueres Wissen vom römischenStaatswesen zu besitzen, so würden wir überzeugt sein müssen,daß in Rom in jener Zeit eine unerhörte Zentralisation der Staats-leitung bestanden hat und durch eine geniale oberste Leitung ge-handhabt wurde.

Wir sind aber auch über die Einzelheiten unterrichtet undmüssen darüber genauer berichten.

Zunächst über das Militärwesen.

Das Heer- und Flottenwesen der Kaiserzeit ist von Augu-stus persönlich geschaffen worden, und zwar zu dem Zwecke, diekaiserliche Herrschaft zu erringen und festzuhalten. Das Heer,welches die Kaiserherrschaft erkämpft hatte, konnte nicht mehrentlassen werden, ohne diese Herrschaft selbst in Frage zu stel-len. Das frühere Söldnerheer mußte notwendigerweise auch imFrieden zusammenbleiben und schwur dem Kaiser als dem inRom residierenden alleinigen Oberbefehlshaber den Eid. Ausdem früheren Söldnerheer wurde von selbst das stehende Heer.

Augustus organisierte Heer und Flotte, persönlich sich derRegelung und Durchführung bis in die speziellsten Dinge hineinwidmend.

Die gesamte Heeresmasse einschließlich Flotte, Transport-apparat, Handwerkercorps, Polizei und Feuerwehr ward in fol-genden sechs Hauptteilen organisiert:

i. Legiones (legio). Die Legion bestand aus 5000 bis 6000Fußsoldaten und 120 Reitern. Sie zerfiel in io Kohorten und 60Centurien. Im Jahre 23 v. Chr. gab es 25 Legionen. Später