Die Stände
359
stand, plebs“ bezeichnet wurden. Über die Bewandnis dieserStände ist vorab zu berichten.
II.
Nach der amtlichen Auffassung und der amtlichen Spracheder Kaiserzeit gab es zwei Stände. Dieselben hießen „ordines“(ordo). Sie werden zusammengefaßt in dem Ausdruck „ordouterque“, das heißt: „Die beiden Stände“.
Der erste Stand hieß Senatorenstand („ordo senatorius“),der zweite Ritterstand („ordo equester“). Es wird auch von einem„doppelten Adelstand“ gesprochen und dabei der erste Stand alsder Erbadel der Nobilität, der zweite als der Personaladel derRitterschaft bezeichnet. Den ersten Stand bildeten die Inhaber derrepublikanischen Ämter („magistratus“), dazu die Mitglieder desSenates und die Nachkommen der Magistrate und der Senatsmit-glieder bis zum Urenkel einschließlich.
Der Ritterstand wurde ursprünglich gebildet durch die miteinem Vermögen von 400,000 Sesterzen eingeschätzten Heeres-pflichtigen, sobald und solange diese unter Gesteliung einesStaatspferdes zum Kavalleriedienst eingezogen waren. Die Vi-sitenkarte dieser Ritter lautete: „Eques Romanus equo publico“.
Wer zu dem einen und wer zu dem andern der beidenStände gehörte, war jederzeit zu ersehen aus der vom Censorgeführten Liste. Die Eintragungen und die Löschungen dieserListe waren es, wodurch die Erwerbung und der Verlust derStandeszugehörigkeit in beiden Ständen bewirkt wurde.
Die Rittereigenschaft wurde später unabhängig von derDauer der Dienststellung. Sie wurde lebenslänglich, blieb aberimmer unvererblich.
Seit Kaiser Domitian gab es kein Censorenamt mehr. DieZuständigkeit des Censors war vielmehr schlechterdings auf denKaiser übergegangen. Der Name Censur war verschwunden.Der Kaiser allein bestimmte die Standeszugehörigkeit. Die Stan-desregister wurden in der Kaiserlichen Kanzlei geführt.