Die Stände
365
Für das ökonomische Verhältnis der beiden Stände ist derenAltersunterschied maßgebend. Der Senatorenstand reichte bisin die Königszeit zurück. Der historische Ursprung des Ritter-standes liegt in der Gracchenzeit.
Noch im Anfang der Kaiserzeit waren ganz alte Adelsfami-lien im Senat vertreten, wie die Aemilischen Scaurer und dieHortensier, während andere erst im Laufe des letzten republika-nischen Jahrhunderts ausgestorben oder durch Acht vernichtetwaren, wie die Atillier, Meteller, Curier, Fulvier.
Die Senatorenfamilien waren durch alten großen Familienbe-sitz, namentlich Grundvermögen und großen Sklavenbestand ge-stützt gewesen. Neuem Erwerb spekulierend nachzugehen ver-schmähten sie. Der in den meisten Familien allmählich eintre-tende Verlust des alten Besitzes nahm ihnen das Ansehen. Sieverloren sich in den unteren Ständen.
Die Gesetzgebung und die Praxis der ersten Zeit des Prin-cipates war erfolgreich bestrebt, den Senatoren in der Beteili-gung an finanziellen Spekulationen positive Schranken zu setzen.Der Eintritt in den Senat aber wurde von den Kaisern an denBesitz großer Reichtümer gebunden. So wurde das Ansehender neuen Senatsfamilien in dem doppelten Sinn gestärkt, daß sieüber ansehnliche Reichtümer geboten, daß sie aber sich um derenVermehrung durch spekulativen Geldgewinn nicht zu bemühenhatten. Insbesondere konnten sie und mußten sie verzichten aufdie Pachtung staatlicher Nutzungen und Übernahme von Staats-lieferungen. Diese blieben dem Ritterstande überlassen, dessenEignung als seminarium senatus dadurch wiederum gehobenwurde.
Der Ritterstand wurde eine Zeitlang gradezu als ordo pu-blicanorum (Stand der Steuerpächter) bezeichnet.
Die Senatoren besaßen große Reichtümer, die Ritter erwar-ben und sammelten noch größere. Es muß aber hervorgehobenwerden, daß die Blütezeit dieses Zustandes, namentlich die unge-