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Sittliche Geistigkeit in der Kaiserzeit
die Juristen Salvius Julianus , Konsul (148 n. Chr.), Aemi-mius Papinianus (150—212 n. Chr., Domitius Ulpianus (170—228), Julius Paulus (Zeitgenosse von Papinianus undUlpianus ).
Die Reihe dieser Männer, deren Tätigkeit sich auf die Re-gierungszeit von 19 Kaisern verteilt, (Nero bis Alexander Se-verus ) sind die höchststehenden aber keineswegs die einzigen Re-präsentanten je einer Lebensphäre und Wirkungsart, welche fürjenen Zeitraum das Niveau der besten Kreise Roms charakte-risieren.
Wir wollen versuchen, diese Geschichtsgestaltung deutlicherzu erfassen indem wir deren Facetten einzeln beleuchten.
II.
Wir beginnen mit den Juristen.
Die Bedeutung des römischen Rechtes für Rom und die Weltgilt als bekannt und feststehend.*) Folgende Auffassung ist gangund gäbe: Das römische Recht ist, nachdem es durch Justinian kodifiziert und dann in der als Corpus juris bekannten Form ver-breitet worden war, in der Zeit vom 13. bis 15. Jahrhundert dasRecht des größten Teils von Europa , später auch anderer Erdge-biete geworden und insofern geblieben, als fast alle Zivilgesetz-bücher aus der Zeit vom 17. bis 20. Jahrhundert materiell aufseiner Grundlage stehen.
Die Frage, worin diejenige Eigenart des römischen Rech-tes und der römischen Juristen besteht, auf der die überwältigendeWirkung beruht, welche die römische Jurisprudenz gehabt hat,wird meist mit dem Hinweis auf die besondere Begabung derRömer für Politik, Staatsverwaltung und Rechtspflege abgetan.
*) Kübler, Geschichte des römischen Rechts, Leipzig 1925 S. 136: .Dierechtswissenschaftliche Literatur ist das bedeutendste Produkt des römischenGeisteslebens. Hier waren die Römer ganz originell, während sie auf denübrigen Gebieten der Literatur Nachahmer waren. Kein Erzeugnis ihresGeistes hat die Kultur der Welt in gleicher Weise beeinflußt und befruchtet.“