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VII.
Im Westen, namentlich in Rom , war die Verfolgung von An-fang an milder. Zu Ende des Jahres 304 wurde die Todesstrafefür Christen ausgeschlossen und durch Verstümmelungen er-setzt, (eine raffinierte Einstellung des Herrschers auf die Psy-chologie der Christen, denen die Krone des Märtyrertodes vor-enthalten wurde).
Im Jahre 306 nahm mit dem Aufstand des Maxentius dieVerfolgung ein Ende.
Förmlich aufgehoben wurde die Verfolgung durch ein Ediktvom 30. April 311 (das sogenannte „Toleranzedikt des Gale-rius“).
Dieses Edikt hatte folgenden Wortlaut:
„Unter anderen Maßregeln für das Interesse und Gedeihendes Staates wollen wir in Gemäßheit der hergebrach-ten Gesetze und der öffentlichen Ordnung eine allgemeineCorrection vornehmen und dafür Sorge tragen, daß auch dieChristen welche sich von den Glaubenssatzungen ihrer Vorfah-ren entfernt hatten, zu guter Gesinnung zurückgeführt würden.Denn aus welchem Grunde hätten wohl diese Christen sich inwahnwitzigem Selbstwillen beifallen lassen, ;nicht mefhr (jenenalten Satzungen anzuhangen welche mutmaßlich von ihren erstenStiftern aufgestellt worden waren, sondern ganz nach eigenerWillkür sich selber Gesetze zurechtzulegen, zu deren Beobach-tung sie die verschiedenen Völker zusammenscharten? Nach-dem der Befehl erteilt worden, daß sie zu den alten Vorschriftenzurückkehren sollten, sind manche durch die Gefahr geschreckt,andere auf andere Meinung gebracht worden, die große Mehr-zahl hat aber bei ihrem Sinne verharrt. Da wir nun sahen, daßdiese weder den Göttern die schuldige Ehrfurcht und den ihnengebührenden Kult erwiesen noch auch dem Christengott huldig-ten, so glaubten wir, in Anbetracht unserer mildgesinntenGnade und unserer herkömmlichen Geneigtheit, allen MenschenVerzeihung zu gewähren, unsere bereitwillige Nachsicht auchauf diese ausdehnen zu müssen, so daß sie wieder Christen sein