Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
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Rom im Zeichen der Westgoten. Die Hunnen

mit den Aposteln des Herrn doch steht fest, daß die Kirchennur wenig erlitten und das Geraubte meist in Bälde zurückerhiel-ten.

II.

Unter den Spezialfragen hinsichtlich der Art und der Gren-zen der Plünderung, welche in der späteren Literatur vielfacherörtert wurden, tritt besonders die Frage hervor:Haben dieGoten die Denkmäler der Stadt zerstört? Eine Übersicht derLiteratur hierüber gibt Gregorovius Gesch. d. St. R. Buch I,Kap. 4, Nr. 2 und Nr. 3. Das Ergebnis dieser Literatur faßtH. Jordan, Topographie der Stadt Rom , Bd. I, 1878, Seite 62,zusammen:Von den drei vielbesprochenen Plünderungen Romshat die erste durch Alarich (410) geringen Schaden angerichtet.

Daß Alarich seinen Kriegern volle Plünderungsfreiheit ge-geben hat, ohne Einschränkung hinsichtlich der Gegenstände,ist zweifellos. Etwas anderes ist es, daß Alarich was ebenfallsunbezweifelbar ist, bestimmte Kirchen als Freistätten ausge-schlossen hatte, deren Eintritt den Kriegern des Alarich verwehrtwar. Es darf als sicher gelten, daß die Asyleigenschaft der Basili-ken San Pietro und San Paolo gewahrt blieb. Laut der von Gre-gorovius a. a. O. als Mitteilung des Geschichtsschreibers Nice-phon überlieferten Äußerung hättendie Barbaren nur die Heilig-tümer des St. Petrus geschont, sonst alles ohne Unterschied ge-plündert. Dazu stimmt nicht die Nachricht, daß der römischeBischof Innozenz I. (402417), welcher vor Alarich nach Ra-venna geflohen war, wie es heißtden Schutz seiner Basiliken demApostelfürsten übertragen habe.

Nicht beglaubigt und nicht glaubwürdig ist die vereinzeltüberlieferte Nachricht, Alarich habe verboten, Inbrandsetzungenvorzunehmen.

Ebenso wenig Wert hat die andere gelegentliche Nachricht,Alarich habe den Plünderern anbefohlen, das Leben der Ein-wohner zu schonen.

Von vornherein leiden beide Nachrichten an innerer Un-wahrscheinlichkeit. Ihre Bedeutungslosigkeit ergibt sich aber