Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
Entstehung
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562
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562 Rom im Zeichen der Westgoten. Die Hunnen

Scharen von Fremden stellten sich ein, Abenteurer, Neu-gierige, Obdachlose, Siedlungsbedürftige.

An einem einzigen Tage, so wird mehrfach berichtet, zogen14 000 Fremde an. Diese Zuwanderung setzte sich in einem ge-wissen Grade noch lange fort.

Wieviele von den Besuchern in Rom geblieben, wieviele um-gekehrt sind, wird nicht berichtet.

Aber nach 7 Jahren fand man sich zu der Feststellung ge-nötigt, daß vom alten Glanz noch nichts zurückgekehrt sei. Manfand, es sei nur gelungen, eine Bevölkerung zu sammeln, die sichrömisch nannte, weil sie in Rom Wohnungen aufgeschlagen hatte,daß aber dort die Folgen des Hungers, der Seuche, des Feuersund des Schwertes der Goten jedes Römertum ausschlossen.

Die neuen wie die alten Wohnplätze boten das Bild desJammers.

Kaiserliche Reskripte, welche die Rückkehr der ausgewan-derten Beamten und Bürger nachdrücklich befahlen und zu för-dern suchten, blieben erfolglos.

Wir haben aus der Periode dieser 7 Jahre besonders zwei Äu-ßerungen, welche in lebhafter Bewunderungdie noch immer un-vergleichliche Schönheit und Pracht der Stadt preisen: von demSchriftsteller Olympiodorus und von dem Präfecten Rutilius Na-matianus, dem Dichter. Diese Stimmen sind vollkommen begreif-lich. Sie stehen nicht im Widerspruch mit entgegengesetzt klin-genden Äußerungen. Denn das was von alten Denkmälern damalsnoch bestand, war so herrlich wie je und wurde durch den Kon-trast mit den großen Trümmerfeldern nur noch gehoben.

Unter den zeitgenössischen Stimmen über Roms Zerstörung,welche Gregorovius zusammengestellt hat, seien folgende Sätzehervorgehoben:

Als die civilisierte Welt durch die tausend vergrößern-den Stimmen des Gerüchtes den Fall der Hauptstadt der Erdevernommen hatte, erhob sich ein Klagegeschrei des Entsetzensund der Angst. Die Provinzen des Reichs, seit langen Jahrhun-derten gewöhnt, Rom als die Akropolis der Kultur und das ge-schichtliche Pfand des Bestehens aller bürget liehen Gesetze, ja