582 Vom Tode des Honorius bis zu den Langobarden
Der Prozeß wurde öffentlich vor dem Senat in Rom verhan-delt. Arvandus, welcher in Rom sich auf dem Kapitol in Un-tersuchungshaft befand, mit freier Bewegung auf dem Kapitol,erschien in der Verhandlung vor dem Senat im weißen Kleid desKandidaten und trug in jeder Hinsicht eine übermütige Sieges-gewissenheit zur Schau. Die vier gallischen Ankläger erschienenin geringen Gewändern als Flehende.
Die Senatsentscheidung war vernichtend für Arvandus. Der-selbe wurde abgesetzt,unter diePlebejer „zurückversetzt“ und zumHenkertod verurteilt. Nachdem der Verurteilte die gesetzlichen30 Tage lang in einem Kerker der äskulapischen Tiberinsel dieVollstreckung erwartet hatte, wurde das Todesurteil, zufolge desEinflusses des Sidonius und anderer Freunde des Arvandus inExil verwandelt.
Gregorovius bemerkt zu dem Fall Arvandus: „Dieser Pro-zeß war eine der schönsten Ehren, womit der altersschwache Senatseine letzten Tage zierte.“
Eine Tendenz in gleicher Richtung bekundet die Nach-richt, daß der unmittelbare Nachfolger des Präfekten Arvandus,namens Seronatus, wegen derselben Verbrechen vom Senat zumTode verurteilt, und daß dieses Urteil vollstreckt wurde.
Daraus erhellt andererseits die die Zeitgeschichte mehr cha-rakterisierende Ohnmacht der römischen Staatsregierung und dieOhnmacht insbesondere des Anthemius, solche Verbrechen zuverhüten.
Die Regierungszeit des Anthemius war zunächst erfüllt vonunglücklichen Kämpfen gegen die Vandalen in Afrika , welche imJahre 468 mit der Vernichtung von Heer und Flotte der Römeram Vorgebirge Hermaeum endigten.
X.
Ricimer betrieb nunmehr die Vernichtung des Anthemius.Er zog von allen Seiten Truppen zusammen und erhob die Fahnedes Aufstandes. Ricimer zog mit seinem Barbarenheer vonMailand gegen Rom , wo Anthemius sich mit treugebliebenen